zurück zur Übersicht Pflegehund ohne pflegevertrag 25.08.2024 von Walburga K. Guten Tag! Habe einen Pflegehund. Im Oktober wird er 1 Jahr. Mein Problem ist. Diese Hündin soll jetz zu einer neue Pflegestelle, obwohl nur 2 Interessenten zu mir kamen auf diese Zeit. Und weil ich selber nicht bereit bin, den vollen Betrag für den Hund zu zahlen. Man argumentierte mir, dass man nicht sicher ist, jetzt nach fast 1 Jahr, dass es dem Hund gut geht bei mir. Ich habe Angst, dass die Hündin ein Wanderpokal wird. Ich würde die Hündin auch behalten bis eine Endstelle gefunden wird. Also ich habe keinen Vertrag mit diesen Verein. Der Hund kam mit 3 Monate mit schweren Giardienbefall von Bulgarien über Polen nach Deutschland und der Verein selber redet nicht mit mir, sondern eine andere Person die selber Pflegestelle ist. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Sorge, dass die Hündin ein Wanderpokal werden könnte und dass Sie dies verhindern wollen. Rechtlich dürfte dies jedoch schwierig durchzusetzen sein. Auch wenn Sie keinen schriftlichen Vertrag mit dem Tierschutzverein geschlossen haben, deutet Ihre Schilderung aber daraufhin, dass sowohl der Tierschutzverein als auch Sie übereinstimmend davon ausgehen, dass Sie nur die Pflegestelle sind und die Hündin nicht übereignet bekommen haben, mithin ein mündlicher Verwahrungsvertrag geschlossen wurde, so dass der Tierschutzverein das Recht hat, diesen Vertrag mit Ihnen zu kündigen und die Hündin wieder zurückzunehmen. Zu prüfen wäre aber z.B. ob Sie ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen können. Dies hängt jedoch von den Einzelheiten ab und sollte in einer vertraulichen Beratung besprochen werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe Ihre Sorge, dass die Hündin ein Wanderpokal werden könnte und dass Sie dies verhindern wollen. Rechtlich dürfte dies jedoch schwierig durchzusetzen sein. Auch wenn Sie keinen schriftlichen Vertrag mit dem Tierschutzverein geschlossen haben, deutet Ihre Schilderung aber daraufhin, dass sowohl der Tierschutzverein als auch Sie übereinstimmend davon ausgehen, dass Sie nur die Pflegestelle sind und die Hündin nicht übereignet bekommen haben, mithin ein mündlicher Verwahrungsvertrag geschlossen wurde, so dass der Tierschutzverein das Recht hat, diesen Vertrag mit Ihnen zu kündigen und die Hündin wieder zurückzunehmen. Zu prüfen wäre aber z.B. ob Sie ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen können. Dies hängt jedoch von den Einzelheiten ab und sollte in einer vertraulichen Beratung besprochen werden.