zurück zur Übersicht Kleine Hunderassen in Mietwohnung 24.07.2010 von Belinda G. Ich habe gehört, dass kleine Rassen vom Vermieter akzeptiert werden müssen, auch wenn allgemeine Tierhaltung verboten ist. Fällt darunter auch ein Malteser? Er ist klein und hat keine 4,5 Kg. Ausserdem ist er blind und taub, was heisst, er hört kein klingeln und bellt somit auch nicht. Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Belinda Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zwar gibt es einige Urteile, die besagen, dass Yorkshire-Terrier im Mietrecht wie Kleintiere zu behandeln sind, da durch ihr leises, heiseres Krächzen niemand gestört wird. Daher dürfe die Haltung dieser Hunde nicht vom Vermieter verboten werden. Welche anderen Rassen ebenso zu behandeln sind, muss letztendlich im Einzelfall durch ein Gericht geklärt werden. Um einen möglichen Streit mit dem Vermieter zu vermeiden, sollten das Thema Hundehaltung immer vor der Anschaffung eines Hundes abgeklärt und schriftlich geregelt werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zwar gibt es einige Urteile, die besagen, dass Yorkshire-Terrier im Mietrecht wie Kleintiere zu behandeln sind, da durch ihr leises, heiseres Krächzen niemand gestört wird. Daher dürfe die Haltung dieser Hunde nicht vom Vermieter verboten werden. Welche anderen Rassen ebenso zu behandeln sind, muss letztendlich im Einzelfall durch ein Gericht geklärt werden. Um einen möglichen Streit mit dem Vermieter zu vermeiden, sollten das Thema Hundehaltung immer vor der Anschaffung eines Hundes abgeklärt und schriftlich geregelt werden.