zurück zur Übersicht Chip auslesen Fundkatze 27.08.2024 von Marion R. Liebes Tasso-Team, mein Kater Angelino wurde vor zwei Wochen verletzt aufgefunden. Die Finderin hat die Tierrettung informiert, welche ihn zum tierärztlichen Notdienst gebracht hat. Dort wurde er eingeschläfert. Ich habe leider nur davon erfahren, weil mir ein Instagram-Foto geschickt wurde. Weder der Tierarzt, noch die Tierrettung waren in der Lage, mich zu informieren. Laut Tierrettung war der Chip nicht registriert, laut Tierarzt hat er sich nicht drum gekümmert weil dafür die Tierrettung zuständig ist. Deshalb nun meine Frage: Ist der behandelnde Tierarzt verpflichtet, den Chip auszulesen und die Registrierung zu prüfen? Google gibt dazu leider nichts passendes her. Wenn möglich, dann gerne auch mit den passenden Paragraphen. Vielen Dank vorab. Liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Sie Ihren Kater verloren haben und ich verstehe Ihre Verärgerung über den Ablauf, da jedoch Emotionen im Rechte keine Rolle spielen bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort. Eine Pflicht zum Auslesen des Transponders durch einen Tierarzt besteht, wenn ein EU-Heimtierausweis ausgestellt wird bzw. Änderungen darin eintragen werden, da der Tierarzt für die Richtigkeit der medizinischen Angaben in dem Ausweis verantwortlich ist. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht eines Tierarztes des Suchens, Auslesens eines Transponders, Prüfen einer Registrierung und Benachrichtigung des Halters besteht meines Wissens nicht, auch nicht, wenn ein Fundtier gebracht wird. Zu prüfen ist jedoch in jedem Einzelfall, ob sich eine solche Pflicht als Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag ergeben könnte. Hierfür müssten dann jedoch die Einzelheiten bekannt sein. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Sie Ihren Kater verloren haben und ich verstehe Ihre Verärgerung über den Ablauf, da jedoch Emotionen im Rechte keine Rolle spielen bitte ich um Verständnis für die sachliche Antwort. Eine Pflicht zum Auslesen des Transponders durch einen Tierarzt besteht, wenn ein EU-Heimtierausweis ausgestellt wird bzw. Änderungen darin eintragen werden, da der Tierarzt für die Richtigkeit der medizinischen Angaben in dem Ausweis verantwortlich ist. Eine allgemeine gesetzliche Pflicht eines Tierarztes des Suchens, Auslesens eines Transponders, Prüfen einer Registrierung und Benachrichtigung des Halters besteht meines Wissens nicht, auch nicht, wenn ein Fundtier gebracht wird. Zu prüfen ist jedoch in jedem Einzelfall, ob sich eine solche Pflicht als Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag ergeben könnte. Hierfür müssten dann jedoch die Einzelheiten bekannt sein. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.