zurück zur Übersicht Hund bellt angebunden vor der Haustür 30.08.2024 von Lydia S. Hallo! Ich habe eine Wohnung im Souterain vermietet. Der Hund wird regelmäßig bei trockenem Wetter vor der Haustür angeleint und bellt alle Fußgänger, die Gäste der von mir vermieteten Ferienwohnung und auch mich beim Vorbeigehen an. Nach mehrmaliger mündlicher Aufforderung den Hund nicht vor die Tür zu binden ignoriert der Mieter dieses. Welche Möglichkeiten dieses Verhalten zu unterbinden habe ich? Vielen Dank für Ihre Antwort Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier sind zwei verschiedene Rechtsbereiche betroffen. Hinsichtlich der tierschutzrechtlichen Situation könnte ein Verstoß gegen § 7 der Tierschutz-Hundeverordnung vorliegen, der besagt: „(1) Hunde dürfen nicht angebunden gehalten werden. (2) Abweichend von Absatz 1 ist die Anbindehaltung eines Hundes bei Begleitung einer Betreuungsperson während der Tätigkeiten, für die der Hund ausgebildet wurde oder wird, zulässig, wenn 1. die Anbindung mindestens drei Meter lang und gegen ein Aufdrehen gesichert ist, 2. das Anbindematerial von geringem Eigengewicht und so beschaffen ist, dass sich der Hund nicht verletzen kann, sowie 3. breite, nicht einschneidende Brustgeschirre oder Halsbänder verwendet werden, die so beschaffen sind, dass sie sich nicht zuziehen und nicht zu Verletzungen führen können.“ Der schuldhafte Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der zuständigen Behörde mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Da Ihre Schilderung keine Einzelheiten enthält ist eine Beurteilung, ob hier tatsächlich eine Anbindehaltung vorliegen könnte, leider nicht möglich. Neben dieser tierschutzrechtlichen Frage ist auch das Mietrecht betroffen. Jeder Mieter ist verpflichtet, auf die anderen Bewohner Rücksicht zu nehmen und den Hausfrieden nicht zu stören. Zu prüfen ist daher Ihr Anspruch als Vermieterin auf Unterlassung dieser (Ruhe)Störung, zudem könnte die Möglichkeiten einer Abmahnung und der Ankündigung die Erlaubnis zur Hundehaltung zurückzunehmen geprüft werden. Fertigen Sie ein Protokoll als Beweis an und machen Fotos oder Videos des Hundes, nicht jedoch von Personen, da dies unzulässig wäre. Versuchen Sie zugunsten aller Beteiligten, insbesondere zu Gunsten des gestressten Hundes, wenn möglich eine baldige und möglichst gütliche Lösung zu finden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier sind zwei verschiedene Rechtsbereiche betroffen. Hinsichtlich der tierschutzrechtlichen Situation könnte ein Verstoß gegen § 7 der Tierschutz-Hundeverordnung vorliegen, der besagt: „(1) Hunde dürfen nicht angebunden gehalten werden. (2) Abweichend von Absatz 1 ist die Anbindehaltung eines Hundes bei Begleitung einer Betreuungsperson während der Tätigkeiten, für die der Hund ausgebildet wurde oder wird, zulässig, wenn 1. die Anbindung mindestens drei Meter lang und gegen ein Aufdrehen gesichert ist, 2. das Anbindematerial von geringem Eigengewicht und so beschaffen ist, dass sich der Hund nicht verletzen kann, sowie 3. breite, nicht einschneidende Brustgeschirre oder Halsbänder verwendet werden, die so beschaffen sind, dass sie sich nicht zuziehen und nicht zu Verletzungen führen können.“ Der schuldhafte Verstoß gegen dieses Verbot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der zuständigen Behörde mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Da Ihre Schilderung keine Einzelheiten enthält ist eine Beurteilung, ob hier tatsächlich eine Anbindehaltung vorliegen könnte, leider nicht möglich. Neben dieser tierschutzrechtlichen Frage ist auch das Mietrecht betroffen. Jeder Mieter ist verpflichtet, auf die anderen Bewohner Rücksicht zu nehmen und den Hausfrieden nicht zu stören. Zu prüfen ist daher Ihr Anspruch als Vermieterin auf Unterlassung dieser (Ruhe)Störung, zudem könnte die Möglichkeiten einer Abmahnung und der Ankündigung die Erlaubnis zur Hundehaltung zurückzunehmen geprüft werden. Fertigen Sie ein Protokoll als Beweis an und machen Fotos oder Videos des Hundes, nicht jedoch von Personen, da dies unzulässig wäre. Versuchen Sie zugunsten aller Beteiligten, insbesondere zu Gunsten des gestressten Hundes, wenn möglich eine baldige und möglichst gütliche Lösung zu finden.