zurück zur Übersicht Veterinäramt 04.09.2024 von Heike H. Hallo, vor 8 Wochen hat meine Nachbarin mich wegen nicht artgerechter Haltung beim Veterinäramt angezeigt. Es war auch jemand bei mir um den Hund zu besichtigen. Es gab keine Beanstandungen. Gestern abend wollte ich Gassi gehen , mein Hund schäferhund, sah auf der anderen strassenseite eine Katze und zog los Ein Auto näherte sich . Ich zog den Hund zurück und wollte ihn ins sitz bringen was schwierig war Also fasste ich das Halsband und der der setzte sich kurz , sprang aber wieder auf . Worauf ich ihn nochmal ans Halsband fasste und ihn sitz machen ließ. Meine Nachbarin riss ihr Fenster auf und hat mich als tierquäler beschimpft und sie hätte ihre Augen auf mich und würde mich wieder anzeigen. Ich trau mich schon gar nicht mehr raus, da sie mit ihrem kangal hinter mir her geht . Ihr Hund geht auch vor bei Hunden und Menschen. Muss ich mir das gefallen lassen ? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe, dass Sie sich durch das Verhalten der Nachbarin gestresst fühlen. Weil ich aus Ihrer Schilderung entnehme, dass es dieser Konflikt mit der anderen Hundehalterin bereits länger andauert und sogar der Vorwurf der Tierquälerei geäußert wurde, müsste der gesamte Sachverhalt bekannt sein, um die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten (Unterlassung, Strafanzeige, etc.) zu prüfen. Hilfreich wäre auch mittels einer Akteneinsicht beim Veterinäramt zu erfahren, was genau Ihre Nachbarin gegenüber der Behörde behauptet hat. Dies können Sie entweder selbst oder über einen Anwalt oder eine Anwältin, die Sie dann auch über das weitere rechtliche Vorgehen in einem vertraulichen Gespräch beraten kann.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich verstehe, dass Sie sich durch das Verhalten der Nachbarin gestresst fühlen. Weil ich aus Ihrer Schilderung entnehme, dass es dieser Konflikt mit der anderen Hundehalterin bereits länger andauert und sogar der Vorwurf der Tierquälerei geäußert wurde, müsste der gesamte Sachverhalt bekannt sein, um die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten (Unterlassung, Strafanzeige, etc.) zu prüfen. Hilfreich wäre auch mittels einer Akteneinsicht beim Veterinäramt zu erfahren, was genau Ihre Nachbarin gegenüber der Behörde behauptet hat. Dies können Sie entweder selbst oder über einen Anwalt oder eine Anwältin, die Sie dann auch über das weitere rechtliche Vorgehen in einem vertraulichen Gespräch beraten kann.