zurück zur Übersicht Hundebiss 04.09.2024 von Heiko J. Sehr geehrte Damen und Herren, mein kleiner Mischlingshund wurde von einem Schäferhund so stark gebissen das er leider eingeschläfert werden musste, der Schäferhund war unbeaufsichtigt in einer fremden Gartenparzelle, mein Hund ist leider unter unserem Gartentor hindurch auf dem Gartenweg gelaufen wo der Schäferhund durch den Maschendrahtzaun gerannt ist un meinen Gebissen hat. Der Besitzer des Schäferhundes war sehr arrogant mir gegenüber mit der und hat gesagt das Ihm das egal ist was passiert ist und das mein Hund nur eine Bockwurst für den Schäferhund war. Ich habe schon eine Strafanzeige wegen des Vorfalles bei der Polizei gestellt. Nun würde ich gerne im Privaten Bereich den Besitzer verklagen, und wollte wissen ob das überhaupt eine Chance besteht ? Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Sie Ihren Hund auf so tragische Weise verloren haben. Ich bitte jedoch um Verständnis für die sachliche Antwort. Neben der getätigten Strafanzeige können Sie sich auch das zuständige Ordnungsamt über den tödlichen Beißvorfall zu informieren, da ein Verstoß gegen ThürTierGefG vorliegen und die Behörde prüfen könnte, ob ein Wesenstest anzuordnen wäre. Sowohl bei der Polizei als auch beim Ordnungsamt könnte dann eine Akteneinsicht beantragt werden. Auf der zivilrechtlichen Seite geht es um die Haftung des Hundehalters und Ihren Anspruch auf Schadensersatz. Grundsätzlich haftet er nach § 833 BGB für jeden Schaden, den sein Hund anrichtet. Um zu prüfen, ob und in welcher Höhe hier die sogenannte Tiergefahr Ihres eigenen Hundes abgezogen werden müsste, müssten jedoch die Einzelheiten und der gesamte Ablauf bekannt sein. Wichtig ist auch, ob es (weitere) Augenzeugen gibt, ob Sie den Hundehalter bereits (schriftlich) zur Zahlung aufgefordert haben, usw. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es tut mir leid, dass Sie Ihren Hund auf so tragische Weise verloren haben. Ich bitte jedoch um Verständnis für die sachliche Antwort. Neben der getätigten Strafanzeige können Sie sich auch das zuständige Ordnungsamt über den tödlichen Beißvorfall zu informieren, da ein Verstoß gegen ThürTierGefG vorliegen und die Behörde prüfen könnte, ob ein Wesenstest anzuordnen wäre. Sowohl bei der Polizei als auch beim Ordnungsamt könnte dann eine Akteneinsicht beantragt werden. Auf der zivilrechtlichen Seite geht es um die Haftung des Hundehalters und Ihren Anspruch auf Schadensersatz. Grundsätzlich haftet er nach § 833 BGB für jeden Schaden, den sein Hund anrichtet. Um zu prüfen, ob und in welcher Höhe hier die sogenannte Tiergefahr Ihres eigenen Hundes abgezogen werden müsste, müssten jedoch die Einzelheiten und der gesamte Ablauf bekannt sein. Wichtig ist auch, ob es (weitere) Augenzeugen gibt, ob Sie den Hundehalter bereits (schriftlich) zur Zahlung aufgefordert haben, usw. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.