zurück zur Übersicht Verkauf eines Hundes ohne Tollwutimpfung (obwohl zugesagt) 05.09.2024 von Jan S. Wir haben am 26. August einen kleinen Welpen für 400,00€ von privat gekauft. Dummerweise ohne einen Kaufvertrag, da meine Frau sich schockverliebt hat. Uns wurde zugesichert, dass der Welpe komplett geimpft ist - auch gegen Tollwut. Direkt am Tag nach dem Kauf gingen wir zum Tierarzt, der feststellte, dass der Hund lediglich mit DAPPi LMulti gegen Staupe, H.c.c., Parovirose, infektiöse Bronchitis, Parainfluenza-2a geimpft wurde, aber nicht mit z.B. Nobivac gegen Tollwut. Aus Sicherheitsgründen holte er die Impfung nach. Wie ist in diesem Fall die Rechtslage? Ich finde es nicht in Ordnung, dass uns vorgegaukelt wurde, dass der Welpe komplett geimpft ist. Können wir nach geltendem Recht die 70,00€ fur die Impfung zurückfordern? Die Verkäufer sind der festen Überzeugung, dass in der ersten Impfung mit DAPPi LMulti bereits eine Komponente gegen Tollwut ist, was unser Tierarzt aber verneinte. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da der Kaufvertrag auch mündlich geschlossen werden konnte, ist er wirksam und muss von den Verkäufern vollständig erfüllt werden. Da Sie auf einen schriftlichen Vertrag verzichtet haben, müssten Sie die Vereinbarung, dass der Hund bei Übergabe gegen Tollwut geimpft ist, z.B. mittels WhatsApp oder E-Mail-Korrespondenz, der Verkaufsanzeige oder durch Zeugen, etc. beweisen können, sofern die Verkäufer dies bestreiten sollten. Aus Ihrer Schilderung ergibt sich aber, dass die Verkäufer zum Glück nicht zu bestreiten scheinen, dass eine Tollwutimpfung vereinbart war, sondern dass sie (irrtümlich) meinen, die vereinbarte Tollwutimpfung liege bereits vor. Dies könnten Sie z.B. durch eine kurze Bescheinigung des Tierarztes nachweisen. Fordern Sie die Verkäufer daher schriftlich unter Vorlage der Rechnung und der Bescheinigung des Tierarztes auf Ihnen die Kosten für die Tollwutimpfung und den Bericht, sofern der Tierarzt diesen berechnet zu erstatten und setzen eine Zahlungsfrist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da der Kaufvertrag auch mündlich geschlossen werden konnte, ist er wirksam und muss von den Verkäufern vollständig erfüllt werden. Da Sie auf einen schriftlichen Vertrag verzichtet haben, müssten Sie die Vereinbarung, dass der Hund bei Übergabe gegen Tollwut geimpft ist, z.B. mittels WhatsApp oder E-Mail-Korrespondenz, der Verkaufsanzeige oder durch Zeugen, etc. beweisen können, sofern die Verkäufer dies bestreiten sollten. Aus Ihrer Schilderung ergibt sich aber, dass die Verkäufer zum Glück nicht zu bestreiten scheinen, dass eine Tollwutimpfung vereinbart war, sondern dass sie (irrtümlich) meinen, die vereinbarte Tollwutimpfung liege bereits vor. Dies könnten Sie z.B. durch eine kurze Bescheinigung des Tierarztes nachweisen. Fordern Sie die Verkäufer daher schriftlich unter Vorlage der Rechnung und der Bescheinigung des Tierarztes auf Ihnen die Kosten für die Tollwutimpfung und den Bericht, sofern der Tierarzt diesen berechnet zu erstatten und setzen eine Zahlungsfrist.