zurück zur Übersicht Schaden 15.09.2024 von Elia B. Hallo. Meine Katze war über eine Nacht bei der Nachbarin eingesperrt, da meine Katze reingerannt ist und nicht mehr raus wollte. Er hat dann über die Nacht das Treppenteppich aufgekratzt stark. Wie geht es jetzt weiter? Danke im Voraus Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sie sind als Tierhalterin gemäß § 833 BGB dazu verpflichtet, Schäden, die Ihr Kater verursacht zu ersetzen. Wenn der Geschädigte also beweisen kann, dass die Schäden des Teppich durch Ihren Kater verursacht wurden (also nicht schon vorher bestanden) müssen/können Sie den Schaden entweder selbst regulieren oder wenn vorhanden, an Ihre Privathaftpflichtversicherung zur weiteren Bearbeitung übergeben.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sie sind als Tierhalterin gemäß § 833 BGB dazu verpflichtet, Schäden, die Ihr Kater verursacht zu ersetzen. Wenn der Geschädigte also beweisen kann, dass die Schäden des Teppich durch Ihren Kater verursacht wurden (also nicht schon vorher bestanden) müssen/können Sie den Schaden entweder selbst regulieren oder wenn vorhanden, an Ihre Privathaftpflichtversicherung zur weiteren Bearbeitung übergeben.