zurück zur Übersicht Katze gestohlen - Diebe wollen sie nicht zurückgeben 26.07.2010 von Eva L. Grüß Gott Frau Fries, ich schreibe für unsere Nachbarn. Die Tochter (Tierarzthelferin) hat ein kleines Kätzchen mit der Hand aufgezogen. Die Familie lebt in einem bäuerlichen Anwesen mit Hof, Scheune ect. Die Katze lief immer im, am und um das Anwesen herum, sie war also eine "Freigängerkatze". Jeder im Ort kannte das Tier und spielte mit ihr, sie war erst ca. 3 Monate alt und sehr verspielt. Letzten Sonntag verschwand die Katze. Doch durch aufmerksame Beobachter konnte herausgefunden werden, daß eine Familie die Katze mitgenommen hatte. Diese Familie weigert sich nun, die Katze wieder herauszugeben und gab sogar an, daß sie die Katze auch nicht herausgeben müssten, da sie ja kein Halsband hatte. Wie ist die rechtliche Situation einzuschätzen? Die Familie ist sehr traurig und die kleine Katze sitzt nun eingesperrt in einer Wohnung - ohne die anderen Tiere des Hofes, mit denen sie immer gespielt hat. Kann man mit so etwas zur Polizei gehen? Oder wie kann man nachweisen, daß einem ein Tier gehört, das eben noch nicht tätowiert ist? Zeugen gäbe es im Zweifelsfall genug. Lieben Dank für eine Antwort Mit freundlichen Grüßen Eva Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Theoretisch machen sich die “Finder“ strafbar, wenn Sie die Katze ihrem Eigentümer vorenthalten. Auch wenn die kleine Katze noch nicht tätowiert oder gechipt ist, könnten Ihre Nachbar versuchen, durch andere Beweismittel (Fotos, Zeugenaussagen) nachzuweisen, dass es sich um Ihr Eigentum handelt. Die derzeitigen Besitzer sollten schnellstmöglich schriftlich aufgefordert werden, die Katze sofort wieder herauszugeben. Falls sie sich weigern, sollte ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin die Kosten und die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen. Eine Strafanzeige ist auch möglich und sollte am Besten schriftlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Theoretisch machen sich die “Finder“ strafbar, wenn Sie die Katze ihrem Eigentümer vorenthalten. Auch wenn die kleine Katze noch nicht tätowiert oder gechipt ist, könnten Ihre Nachbar versuchen, durch andere Beweismittel (Fotos, Zeugenaussagen) nachzuweisen, dass es sich um Ihr Eigentum handelt. Die derzeitigen Besitzer sollten schnellstmöglich schriftlich aufgefordert werden, die Katze sofort wieder herauszugeben. Falls sie sich weigern, sollte ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin die Kosten und die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen. Eine Strafanzeige ist auch möglich und sollte am Besten schriftlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet werden.