zurück zur Übersicht Nichterbrachte Leistungen / Tierarztrechnung 18.09.2024 von Manuela S. Hallo, ich hatte einen Termin bei einem mobilen Tierarzt, weil mein Hund sich die Krallentüte abgerissen hatte. Die Tierärztin war eine Katastrophe. Traute sich nicht in den Garten obwohl der Hund mehrfach gesichert, inkl. Maulkorb war (kleiner Hund). Die "Untersuchung" der Tierärztin fanden in einem Abstand von 1-1,5 Metern statt, ohne direkten Kontakt zum Hund. Meine Frage zur Rechnung: Aus meiner Sicht konnten so folgende Rechnungspunkte nicht getätigt werden?! Allg Untersuchung: Augen Ohren Zähne und Haare Haut Schleimhaut und Herz und Abdomen alles o.b.B. Telefonisch habe ich bereits 2x Beschwerde eingelegt. Mir wurde auch mitgeteilt, dass dies keinen Einfluss auf das weiterlaufende Mahnverfahren hat und ich auf eine Antwort der Rechnungsstellung warten soll. Mahnung + Mahngebühren laufen bereits. Ist das rechtens? Vielen Dank Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist an dieser Stelle ohne die Einzelheiten zu kennen und ohne die konkrete Rechnung einzusehen nur eine sehr allgemeine Antwort möglich. Wenn die Tierärztin Ihren Hund gar nicht angefasst hat und ihm somit nicht in die Ohren geguckt hat, ins Maul um die Schleimhaut zu sehen, das Herz abgehört hat usw. und diese Untersuchungen gar nicht stattgefunden haben, könnten sie auch nicht abgerechnet werden. Allerdings gibt es in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und dem Leistungsverzeichnis die Abrechnung einer „Beratung im einzelnen Fall ohne Untersuchung“. Weil Sie schreiben, dass das Mahnverfahren bereits bzw. trotz Ihrer Beschwerden weiterläuft, nehme ich an, dass die Rechnung nicht von der Tierärztin selbst, sondern einer Verrechnungsstelle (z.B. die bfs, o.ä.) kommt. Wenn dies auch in Ihrem Fall so ist, sollten Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf möglichst bald an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, weil diese Verrechnungsstellen offene Rechnungen regelmäßig im Wege eines gerichtlichen Mahnverfahrens und einem anschließenden Klageverfahren geltend machen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist an dieser Stelle ohne die Einzelheiten zu kennen und ohne die konkrete Rechnung einzusehen nur eine sehr allgemeine Antwort möglich. Wenn die Tierärztin Ihren Hund gar nicht angefasst hat und ihm somit nicht in die Ohren geguckt hat, ins Maul um die Schleimhaut zu sehen, das Herz abgehört hat usw. und diese Untersuchungen gar nicht stattgefunden haben, könnten sie auch nicht abgerechnet werden. Allerdings gibt es in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und dem Leistungsverzeichnis die Abrechnung einer „Beratung im einzelnen Fall ohne Untersuchung“. Weil Sie schreiben, dass das Mahnverfahren bereits bzw. trotz Ihrer Beschwerden weiterläuft, nehme ich an, dass die Rechnung nicht von der Tierärztin selbst, sondern einer Verrechnungsstelle (z.B. die bfs, o.ä.) kommt. Wenn dies auch in Ihrem Fall so ist, sollten Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf möglichst bald an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, weil diese Verrechnungsstellen offene Rechnungen regelmäßig im Wege eines gerichtlichen Mahnverfahrens und einem anschließenden Klageverfahren geltend machen.