zurück zur Übersicht Gesundheitsbescheinigung 25.09.2024 von Ines K. Hallo, meine Frage wäre, ob der Vermieter das Recht hat eine Gesundheitsbescheinigung für meine Hund einzufordern? Wohne bereits drei Jahre mit dem Hund in der Wohnung. Bei der Selbstauskunft habe ich angegeben, dass ich mit Hund einziehe. Und habe die Wohnung bekommen. Nun wollen die plötzlich mir eine Genehmigung ausstellen, aber nur wenn ich eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung bringe. Ist das rechtlich erlaubt.? Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihre Schilderung ist recht kurz, wichtig zu wissen wäre z.B. was in Ihrem Mietvertrag zur Hundehaltung geregelt ist, ob diese Klausel wirksam ist und insbesondere auch ob es bereits Streitigkeiten zwischen Ihnen und dem Vermieter gibt, sei es wegen der Hundehaltung oder aus anderen Gründen und diese Forderung nach einer Gesundheitsbescheinigung durch ein Veterinäramt nur ein Aspekt dieses Rechtsstreits ist. Isoliert betrachtet, könnte es rechtlich gesehen nicht um die Erteilung einer Genehmigung handeln, sondern eher um die nachträgliche Rücknahme der bei Ihren Einzug mündlich oder konkludent erteilten Genehmigung für die Haltung Ihres Hundes. Eine nachträgliche Rücknahme ist zwar möglich, jedoch nur wenn nachweislich gewichtige Gründe vorliegen, die dies rechtfertigen. Wenden Sie daher bei weiterem Beratungsbedarf mit Ihren Mietvertrag, der bisherigen Korrespondenz mit Ihrem Vermieter bzw. mit dem aktuellen Schreiben entweder an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tier- oder Mietrecht oder an den örtlichen Mieterverein.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihre Schilderung ist recht kurz, wichtig zu wissen wäre z.B. was in Ihrem Mietvertrag zur Hundehaltung geregelt ist, ob diese Klausel wirksam ist und insbesondere auch ob es bereits Streitigkeiten zwischen Ihnen und dem Vermieter gibt, sei es wegen der Hundehaltung oder aus anderen Gründen und diese Forderung nach einer Gesundheitsbescheinigung durch ein Veterinäramt nur ein Aspekt dieses Rechtsstreits ist. Isoliert betrachtet, könnte es rechtlich gesehen nicht um die Erteilung einer Genehmigung handeln, sondern eher um die nachträgliche Rücknahme der bei Ihren Einzug mündlich oder konkludent erteilten Genehmigung für die Haltung Ihres Hundes. Eine nachträgliche Rücknahme ist zwar möglich, jedoch nur wenn nachweislich gewichtige Gründe vorliegen, die dies rechtfertigen. Wenden Sie daher bei weiterem Beratungsbedarf mit Ihren Mietvertrag, der bisherigen Korrespondenz mit Ihrem Vermieter bzw. mit dem aktuellen Schreiben entweder an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tier- oder Mietrecht oder an den örtlichen Mieterverein.