zurück zur Übersicht Hund wieder holen 26.09.2024 von Michelle K. Mein Freund und ich kamen Anfang dieses Jahres zusammen, als er eine schwierige Zeit in seinem Leben durchmachen musste. Er hatte einen Hund (8Jahre) den er leider vorübergehend zu Bekannten geben musste, da er bei einem Freund wohnen musste und dieser dort keine Hunde halten durfte. Jetzt wohnen wir zusammen und würden den Hund gerne zu uns holen, doch die Bekannten wollen ihn uns nicht wieder geben, sie sagen, er hätte ihnen den Hund geschenkt, was so nicht stimmt. Er gab den Hund ab mit den Worten, dass er ihn wieder holt, sobald sich die Lage verbessert hat. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider geschieht es sehr häufig, dass es zu Streitigkeiten bei der Rückgabe von Pflegetieren kommt. Ob Ihr Freund als ursprünglicher Eigentümer einen Herausgabeanspruch hat, hängt davon ab, ob er sein Eigentum -trotz der Übergabe des Hundes und meist auch des Impfausweises- beweisen kann, wenn wie in Ihrem Fall und wie so oft, da die Pflegeperson behauptet das Tier sei ihm geschenkt worden. Erschwerend kommt hinzu, dass zwischen Freunden und Bekannten meistens nur mündliche ungenaue Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur selten zu beweisen sind. Wichtig wäre hier auch zu wissen, wie lange der Hund bereits bei den Bekannten ist und ob Ihr Freund zuvor schon mal die Herausgabe gefordert hat. Da es sich bei der Prüfung und Klärung eines möglichen Herausgabeanspruchs entweder aus Eigentum oder einem Verwahrungsvertrag um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt ist dies nur nach Kenntnis aller Einzelheiten und der Prüfung möglicher Beweismittel (schriftliche Vereinbarung, SMS, WhatsApp etc.) möglich. Versuchen Sie daher zunächst eine gütliche Lösung zu finden, abhängig von Ihrem Einzelfall, vielleicht durch das Angebot alle entstandenen Kosten zu erstatten gegen Rückgabe des Hundes oder ähnliches. Falls dies nicht möglich ist, sollte Ihr Freund sich mit allen Unterlagen bzw. den vorhandenen E-Mails, WhatsApp Verläufe etc., die den Hund betreffen, bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider geschieht es sehr häufig, dass es zu Streitigkeiten bei der Rückgabe von Pflegetieren kommt. Ob Ihr Freund als ursprünglicher Eigentümer einen Herausgabeanspruch hat, hängt davon ab, ob er sein Eigentum -trotz der Übergabe des Hundes und meist auch des Impfausweises- beweisen kann, wenn wie in Ihrem Fall und wie so oft, da die Pflegeperson behauptet das Tier sei ihm geschenkt worden. Erschwerend kommt hinzu, dass zwischen Freunden und Bekannten meistens nur mündliche ungenaue Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur selten zu beweisen sind. Wichtig wäre hier auch zu wissen, wie lange der Hund bereits bei den Bekannten ist und ob Ihr Freund zuvor schon mal die Herausgabe gefordert hat. Da es sich bei der Prüfung und Klärung eines möglichen Herausgabeanspruchs entweder aus Eigentum oder einem Verwahrungsvertrag um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt ist dies nur nach Kenntnis aller Einzelheiten und der Prüfung möglicher Beweismittel (schriftliche Vereinbarung, SMS, WhatsApp etc.) möglich. Versuchen Sie daher zunächst eine gütliche Lösung zu finden, abhängig von Ihrem Einzelfall, vielleicht durch das Angebot alle entstandenen Kosten zu erstatten gegen Rückgabe des Hundes oder ähnliches. Falls dies nicht möglich ist, sollte Ihr Freund sich mit allen Unterlagen bzw. den vorhandenen E-Mails, WhatsApp Verläufe etc., die den Hund betreffen, bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.