zurück zur Übersicht Hündin kastriert - später ganzer Eierstock gefunden 26.09.2024 von Franziska N. Hallo, meine Hündin wurde vor ca. 2 Jahren kastriert. Ca. 7 Monate nach der Kastration zeigte sie trotzdem Läufigkeits-Verhalten. Da dies nach weiteren 7 Monaten wieder der Fall war, haben wir bei einem anderen Tierarzt auf das Anti-Müller-Hormon getestet und dieses war eindeutig positiv. Daher musste sie nun nochmals operiert werden, um die Zellen, die noch Hormone produzieren zu entfernen. Bei dir OP fanden sie nun einen kompletten linken Eierstock! Das bedeutet für mich, dass der erste Tierarzt seiner Pflicht nicht nachgekommen ist und gepfuscht hat. Können wir hier rechtlich etwas tun? Mir tut einfach auch meine Hündin leid, dass sie nun eine weitere OP ertragen musste, nur weil die erste nicht richtig durchgeführt wurde - mal abgesehen von den ganzen Kosten die auf uns zukamen. Liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In der tierärztlichen Praxis kommt es leider offenbar gar nicht so selten vor, dass bei einer Kastration versprengtes Eierstockgewebe zurückbleibt, das dann einer zweiten Operation entfernt werden muss, sofern überhaupt alles gefunden werden kann. In Ihrem konkreten Fall wurde jedoch der ein kompletter Eierstock „übersehen“, so dass ein grober Behandlungsfehler geprüft werden könnte. Da Sie in Österreich leben und somit wahrscheinlich österreichisches Recht anwendbar ist, ist eine Beurteilung im Rahmen dieses Service nicht möglich. Nachdem die OP bereits vor zwei Jahren durchgeführt wurde und eine Verjährung drohen könnte, wenden Sie sich möglichst bald an einen Anwalt oder eine Anwältin bei Ihnen vor Ort.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries In der tierärztlichen Praxis kommt es leider offenbar gar nicht so selten vor, dass bei einer Kastration versprengtes Eierstockgewebe zurückbleibt, das dann einer zweiten Operation entfernt werden muss, sofern überhaupt alles gefunden werden kann. In Ihrem konkreten Fall wurde jedoch der ein kompletter Eierstock „übersehen“, so dass ein grober Behandlungsfehler geprüft werden könnte. Da Sie in Österreich leben und somit wahrscheinlich österreichisches Recht anwendbar ist, ist eine Beurteilung im Rahmen dieses Service nicht möglich. Nachdem die OP bereits vor zwei Jahren durchgeführt wurde und eine Verjährung drohen könnte, wenden Sie sich möglichst bald an einen Anwalt oder eine Anwältin bei Ihnen vor Ort.