zurück zur Übersicht Unser Hund ist aus dem Tierschutz - leider klappt es nicht 06.10.2024 von Ulrike B. Liebes Tasso Team, wir haben im März einen Hund mit Schutzvertrag übernommen. Leider hat sich nach dem halben Jahr herausgestellt das wir dem Hund nicht gerecht werden können und unser ältere und darunter leidet. Jetzt stellt sich uns die Frage ob wir selbst dem Hund ein zuhause suchen dürfen (wir hätten jemand in der nähe der den Hund gerne übernehmen würde) natürlich mit Übernahme des Schutzvertrages des Tierschutzvereins. Oder ob tatsächlich nur eine Rückgabe an den Tierschutz erlaubt ist? Auf Wunsch kann ich Ihnen den Tierschutzvertrag gerne zusenden. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihre Frage lässt sich pauschal nicht pauschal nicht beantworten, da dies vom Inhalt des Tierschutzvertrages abhängt. Im Rahmen dieses Service ist die Einsicht in Unterlagen nicht möglich. Entscheidend ist, ob in dem Vertrag etwas zum Eigentum enthalten ist, sei es, dass der Tierschutzverein Eigentümer bleibt oder dass das Eigentum sofort/nach einer gewissen Zeit auf Sie übergegangen ist. Des Weiteren muss im Vertrag geprüft werden, was zur Rückgabe/Weitergabe geregelt ist, müssen Sie z.B. den Verein nur informieren und der Verein bietet seine Mithilfe bei der Suche nach einer neuen Stelle an oder ist dort eine -wirksame- Rückgabepflicht ausschließlich den Verein enthalten, o.ä. Bei weiterem Beratungsbedarf oder wenn die Weitervermittlung an die Interessenten seitens des Vereins verweigert wird, etc. wenden Sie sich mit Tierschutzvertrag an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihre Frage lässt sich pauschal nicht pauschal nicht beantworten, da dies vom Inhalt des Tierschutzvertrages abhängt. Im Rahmen dieses Service ist die Einsicht in Unterlagen nicht möglich. Entscheidend ist, ob in dem Vertrag etwas zum Eigentum enthalten ist, sei es, dass der Tierschutzverein Eigentümer bleibt oder dass das Eigentum sofort/nach einer gewissen Zeit auf Sie übergegangen ist. Des Weiteren muss im Vertrag geprüft werden, was zur Rückgabe/Weitergabe geregelt ist, müssen Sie z.B. den Verein nur informieren und der Verein bietet seine Mithilfe bei der Suche nach einer neuen Stelle an oder ist dort eine -wirksame- Rückgabepflicht ausschließlich den Verein enthalten, o.ä. Bei weiterem Beratungsbedarf oder wenn die Weitervermittlung an die Interessenten seitens des Vereins verweigert wird, etc. wenden Sie sich mit Tierschutzvertrag an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.