zurück zur Übersicht Katze ausgesperrt 26.07.2010 von Ramona W. Ich habe eine Frage: Es wurde von Nachbarn eine Katze nach draussen gelassen, sie soll eine freilaufende Katze sein, da sie aber verwirrt ist und ihr zuhause regelrecht sucht aber nicht mehr rein gelassen wird von den Besitzern, würde gerne ein anderer Nachtbar sie aufnehmen. Geht das oder was kann man machen, um sie zur Rechenschaft zu ziehen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wer eine fremde Katzen aufnimmt um sie zu behalten, könnte sich strafbar machen. Wurde die Katze jedoch ausgesetzt bzw. zurückgelassen, könnte sie herrenlos sein, so dass eine Aufnahme straffrei wäre. Wenn Sie jedoch nicht sicher sind, ob das Tier tatsächlich ausgesetzt wurde, könnten Sie sich z.B. so lange um die Katze kümmern, bis sich der Eigentümer meldet und die Katze zurückverlangt und mit ihm klären, ob Sie die Katze rechtmäßig behalten dürfen. Das Aussetzen oder Zurücklassen eines Haustieres ist ein Verstoß gegen § 3 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes. Diese Ordnungswidrigkeit, kann mit Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wer eine fremde Katzen aufnimmt um sie zu behalten, könnte sich strafbar machen. Wurde die Katze jedoch ausgesetzt bzw. zurückgelassen, könnte sie herrenlos sein, so dass eine Aufnahme straffrei wäre. Wenn Sie jedoch nicht sicher sind, ob das Tier tatsächlich ausgesetzt wurde, könnten Sie sich z.B. so lange um die Katze kümmern, bis sich der Eigentümer meldet und die Katze zurückverlangt und mit ihm klären, ob Sie die Katze rechtmäßig behalten dürfen. Das Aussetzen oder Zurücklassen eines Haustieres ist ein Verstoß gegen § 3 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes. Diese Ordnungswidrigkeit, kann mit Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.