Sehr geehrte Damen und Herren, am 05.10.24 habe ich eine adoptierte Chihuahua-Mix-Hündin aus dem spanischen Tierschutz, ca. 10 Jahre, vom Transporter abgeholt. Bei der Bewerbung und auch im Telefonkontakt habe ich mitgeteilt, dass ich keinen Hund nehme, der aktuell an einer schweren Krankheit, Behinderung oder Gebrechen leidet. Die Vermittlerin sagte mir, und so stand es auch in der Anzeige, dass LYDA gesund und für ihr Alter sehr fit sei, keine Herzgeräusche hätte und alle Tests negativ seien. Nur an den Zähnen müßte mal Zahnstein entfernt werden, wäre aber nicht so schlimm, ihre Organisation hätte dafür nicht mehr die Zeit und das Geld. LYDA wurde bei der Aufnahme im Tierschutz und vor der Abreise, sowie bei der Kastration (05/2024) vom Tierarzt untersucht. Als ich mir LYDA nach der Abholung anschaute, hatte sie unter der Bauchmitte eine ca. 4 cm große blutverkrustete Stelle, erkenn- + tastbare 2 Knoten, ca. 2 und 3 cm, an Zitzen, verklebte Augen, überlange Krallen, verschmalzte Ohren und starken Durchfall. Insbesondere wegen der Knoten ging ich am 08.10.24 zu meiner Tierärztin: sie fand einen dritten Knoten und ist sich sicher, dass es sich um vermutlich bösartige Mamatumore handelt, die sofort durch OP mindestens einer Gesäugeleiste entfernt werden müßten. Außerdem müßte der Verdacht auf Metastasen in Lunge und Organen durch Röntgen + Ultraschall vorab geklärt werden + Blut + EKG. Eine evtl. Euthanasierung im schlimmsten Fall sei nicht auszuschließen. Die Zähne, die wohl einer umfangreicheren Sanierung bedürfen, sollten bei der OP gemacht werden. Die Tierärztin verstand überhaupt nicht, dass die Tumore weder von der Vermittlerin noch bei keiner Untersuchung oder der Kastration entdeckt wurden, ebenso die verkrustete Wunde. Daher besteht der Verdacht, dass es mir nicht mitgeteilt wurde, um den Hund auf jeden Fall zu verkaufen. In einem heutigen Telefonat reagierte die Vermittlerin hysterisch und fassungslos auf meine "Unterstellungen", noch mehr auf meinen Hinweis, dass ich mich über rechtliche Schritte informieren und auch die entstehenden hohen Kosten für die aktuellen und wohl auch folgenden Maßnahmen an sie weiterleiten würde, da diese Krankheit nicht erst nach der Adoption aufgetreten sei. Das habe ich ihr anschließend auch per Email noch einmal alles geschrieben. Ihr Schlußausruf war: Dann schicken Sie den Hund doch zurück nach Spanien, dann machen wir das hier. Das habe ich ausgeschlossen, da bereits jetzt eine tolle Bindung zwischen uns besteht, Lyda wirklich liebenswert, zutraulich, angstfrei und wohl hier auch glücklich ist. Ich könnte diesen Hund auch nicht in diese insgesamt dubiose Einrichtung schicken, wo wahrscheinlich gar nichts passieren wird, um zu helfen. Außerdem enthält der Vertrag die Klausel des Eigentumsvorbehaltes der Tierschutzorganisation = ist der Vertrag nichtig? Die Schutzgebühr von € 460 habe ich sofort gezahlt, die Zahnsanierung würde ich übernehmen - habe ich aber Möglichkeiten, außer einer Rückgabe, die anstehenden Tierarztkosten weiter zu geben? Für eine kurze Rückmeldung dazu und ob eine anwaltliche Vertretung sinnvoll wäre, danke ich Ihnen, auch im Namen von LYDA, ganz herzlich! Mit freundlichen Grüßen