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Nicht angegebene Tumorerkrankug bei Adoption Tierschutzhund aus Spanien

von Rita O.

Sehr geehrte Damen und Herren, am 05.10.24 habe ich eine adoptierte Chihuahua-Mix-Hündin aus dem spanischen Tierschutz, ca. 10 Jahre, vom Transporter abgeholt. Bei der Bewerbung und auch im Telefonkontakt habe ich mitgeteilt, dass ich keinen Hund nehme, der aktuell an einer schweren Krankheit, Behinderung oder Gebrechen leidet. Die Vermittlerin sagte mir, und so stand es auch in der Anzeige, dass LYDA gesund und für ihr Alter sehr fit sei, keine Herzgeräusche hätte und alle Tests negativ seien. Nur an den Zähnen müßte mal Zahnstein entfernt werden, wäre aber nicht so schlimm, ihre Organisation hätte dafür nicht mehr die Zeit und das Geld. LYDA wurde bei der Aufnahme im Tierschutz und vor der Abreise, sowie bei der Kastration (05/2024) vom Tierarzt untersucht. Als ich mir LYDA nach der Abholung anschaute, hatte sie unter der Bauchmitte eine ca. 4 cm große blutverkrustete Stelle, erkenn- + tastbare 2 Knoten, ca. 2 und 3 cm, an Zitzen, verklebte Augen, überlange Krallen, verschmalzte Ohren und starken Durchfall. Insbesondere wegen der Knoten ging ich am 08.10.24 zu meiner Tierärztin: sie fand einen dritten Knoten und ist sich sicher, dass es sich um vermutlich bösartige Mamatumore handelt, die sofort durch OP mindestens einer Gesäugeleiste entfernt werden müßten. Außerdem müßte der Verdacht auf Metastasen in Lunge und Organen durch Röntgen + Ultraschall vorab geklärt werden + Blut + EKG. Eine evtl. Euthanasierung im schlimmsten Fall sei nicht auszuschließen. Die Zähne, die wohl einer umfangreicheren Sanierung bedürfen, sollten bei der OP gemacht werden. Die Tierärztin verstand überhaupt nicht, dass die Tumore weder von der Vermittlerin noch bei keiner Untersuchung oder der Kastration entdeckt wurden, ebenso die verkrustete Wunde. Daher besteht der Verdacht, dass es mir nicht mitgeteilt wurde, um den Hund auf jeden Fall zu verkaufen. In einem heutigen Telefonat reagierte die Vermittlerin hysterisch und fassungslos auf meine "Unterstellungen", noch mehr auf meinen Hinweis, dass ich mich über rechtliche Schritte informieren und auch die entstehenden hohen Kosten für die aktuellen und wohl auch folgenden Maßnahmen an sie weiterleiten würde, da diese Krankheit nicht erst nach der Adoption aufgetreten sei. Das habe ich ihr anschließend auch per Email noch einmal alles geschrieben. Ihr Schlußausruf war: Dann schicken Sie den Hund doch zurück nach Spanien, dann machen wir das hier. Das habe ich ausgeschlossen, da bereits jetzt eine tolle Bindung zwischen uns besteht, Lyda wirklich liebenswert, zutraulich, angstfrei und wohl hier auch glücklich ist. Ich könnte diesen Hund auch nicht in diese insgesamt dubiose Einrichtung schicken, wo wahrscheinlich gar nichts passieren wird, um zu helfen. Außerdem enthält der Vertrag die Klausel des Eigentumsvorbehaltes der Tierschutzorganisation = ist der Vertrag nichtig? Die Schutzgebühr von € 460 habe ich sofort gezahlt, die Zahnsanierung würde ich übernehmen - habe ich aber Möglichkeiten, außer einer Rückgabe, die anstehenden Tierarztkosten weiter zu geben? Für eine kurze Rückmeldung dazu und ob eine anwaltliche Vertretung sinnvoll wäre, danke ich Ihnen, auch im Namen von LYDA, ganz herzlich! Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich hoffe Ihre Hündin geht es mittlerweile schon besser. Da Sie sie behalten möchten und es um eine Kostenerstattung geht, ist zu prüfen, ob Sie einen Schadensersatzanspruch haben und welche Behandlungen davon umfasst werden.
 
Hierzu müsste der Tierschutzvertrag und wenn vorhanden die Vermittlungsanzeige und die Korrespondenz mit der Vermittlerin vorliegen und der gesamte Wortlaut geprüft werden.
 
Hintergrund ist, dass es zu der Frage der Rechtsnatur des Tierschutzvertrages nach wie vor noch keine Entscheidung des obersten Zivilgerichts des BGH gibt. Daher gibt es Gerichtsurteile, die von einem Kaufvertrag ausgehen und andere wiederrum die einen atypischen Verwahrungsvertrag annehmen. Da in Ihrem Vertrag der durchaus übliche Eigentumsvorbehalt zugunsten des Vereins enthalten ist, könnte Ihr Vertrag eher einem atypischen Verwahrungsvertrag entsprechen, so dass vielleicht das Urteil des AG Kassel vom 24.01.2019 hilfreich sein könnte, da das Gericht von einer „Art Verwahrungsvertrag“ ausgeht und den Verein nach wie vor als Eigentümer sieht, der unter Umständen (abhängig vom konkreten Vertragsinhalt) nach wie vor für die Tierarztkosten aufkommen müsste.
 
Der Eigentumsvorbehalt kann wirksam vereinbart werden und macht den Vertrag nicht automatisch nichtig. Dies wäre in Ihrem Fall auch nicht wünschenswert, da eine Nichtigkeit die Rückabwicklung des Vertrages zur Folge hätte und Sie Hündin zurückgeben müssten.
 
Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie den Verdacht haben, dass der Verein die Tumore und deren notwendige Behandlung kannte und Ihnen verschwiegen haben könnte. Um dies zu beurteilen zu können müssten die Einzelheiten bekannt sein, da Sie u.a. nachweisen können, dass der Tierschutzverein Kenntnis von den konkreten Umständen hatte/hätte haben müssen und Sie vorsätzlich hierüber nicht unterrichtet hat. Der Nachweis der böswilligen Täuschung ist in der Praxis leider sehr schwierig zu führen. Eine bloße Vermutung reicht dafür nicht aus.
 
Um zu prüfen, ob Ansprüche bestehen und ob diese erfolgreich geltend gemacht werden können bzw. ob es notwendig sein könnte, das zuständige Veterinäramt am Sitz des Vereins einzuschalten, da bei dieser Beschreibung fraglich ist, ob die Hündin überhaupt transportfähig war, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 
 
 

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