zurück zur Übersicht Tierschutzverein zahlt Medikamente für Dauerpfleghund nicht 30.07.2010 von Kerstin W. Sehr geehrte Frau Fries, in meiner Obhut befindet sich ein Dauerpflegehund (geb. ca. '99) des Vereins. Auf der Homepage wird der Hund vorgestellt, um Spenden und Patenschaften gebeten wg. seiner Erkrankungen. Mittelschwere HD re.,schwere HD li.,Spondylose im Bereich der Cauda Equina u.arthrotische Veränderungen an allen Gliedmaßen. Gegen die Schmerzen der HD wurde eine Denervation durchgeführt, gegen die Schmerzen auf Grund der Arthrosen und der Spondylose bekommt Franky schmerz-u. entzündungshemmende Medikamente. Diese Erkrankungen sind dem Verein also durchweg bekannt! Seit Januar '10, bezahlt der Verein die Medikamente nicht mehr, obwohl der Hund seit '07 mit diesen behandelt wird. Begründung für die Nichtzahlung, ich soll eine Notwendigkeitsbescheinung des Tierarztes vorlegen. Diese Bescheinigung wurde vom behandelnden TA ausgestellt, dem Verein zugestellt. Trotzdem werden die TA-Rechnungen weiterhin nicht beglichen, nun mit der Begründung, ich verstoße gegen Punkt5 des PS-Vertrages da ich vorher den Verein nicht benachrichtigt hätte. Punkt 5 des Vertrages: „Futterkosten, Tierarztkosten übernimmt der Verein, dabei ist folgendes zu beachten: a) Tierarztbesuche zur Vorsorge/Routineuntersuchungen sind vorher, Notfälle unmittelbar zu melden. b) Kosten für außergewöhnliche Behandlungen, insbesondere Operationen bedürfen ausdrücklich der vorherigen Absprache und Zustimmung des Vereins. Ebenso sind Folgebehandlungen, Medikamentenabgaben, größere Laboruntersuchungen oder ärztlich empfohlene Euthansie des Tieres grundsätzlich vorher abzuklären. Es vollkommen unverständlich, den Verein monatl. über die Abholung der Medikamente informieren zu müssen. Untersuchungen u.dgl.fanden nicht statt. Können Sie mir bitte raten, wie ich vorgehen soll damit der Vein die RNG bezahlt. Ein RA riet, den Verein bei weiterer Nichtzahlung aufzufordern, Franky unverzüglich in einer anderen Pflegestelle unterzubringen. Aber das kann doch nicht die einzige Möglichkeit sein? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zwar spricht Ihre Schilderung für eine Zahlungsverpflichtung des Vereins. Um Ihre Frage detailliert beantworten zu können, müsste jedoch zunächst z.B. der gesamte Vertragstext geprüft werden und es müsste geklärt werden, ob der Tierschutzverein die bisherigen Zahlungen vorbehaltlos übernommen hat bzw. ob und was im Januar 2010 vorgefallen ist, dass der Verein nicht mehr zahlt. Sie sollten den Verein selbst oder durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin schriftlich auffordern, sowohl die bereits entstandenen Kosten als auch alle zukünftig anfallenden Rechnungen für das Medikament zu begleichen. Bei Nichtzahlung könnten Sie den Rat des Kollegen beherzigen und den Verein auffordern, den Hund zurückzunehmen. Dies bringt Ihnen jedoch zum einen nichts hinsichtlich der bisherigen Kosten und zum anderen unterstelle ich, dass Sie den Hund ungern in andere Hände geben möchte. Andererseits könnte dies den Tierschutzverein zum Einlenken bringen. Sollte sich der Tierschutzverein weiterhin weigern, müsste letztendlich ein Gericht darüber entscheiden. Zu den Kosten und den Erfolgsaussichten eines Prozesses sollten Sie sich vorab anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zwar spricht Ihre Schilderung für eine Zahlungsverpflichtung des Vereins. Um Ihre Frage detailliert beantworten zu können, müsste jedoch zunächst z.B. der gesamte Vertragstext geprüft werden und es müsste geklärt werden, ob der Tierschutzverein die bisherigen Zahlungen vorbehaltlos übernommen hat bzw. ob und was im Januar 2010 vorgefallen ist, dass der Verein nicht mehr zahlt. Sie sollten den Verein selbst oder durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin schriftlich auffordern, sowohl die bereits entstandenen Kosten als auch alle zukünftig anfallenden Rechnungen für das Medikament zu begleichen. Bei Nichtzahlung könnten Sie den Rat des Kollegen beherzigen und den Verein auffordern, den Hund zurückzunehmen. Dies bringt Ihnen jedoch zum einen nichts hinsichtlich der bisherigen Kosten und zum anderen unterstelle ich, dass Sie den Hund ungern in andere Hände geben möchte. Andererseits könnte dies den Tierschutzverein zum Einlenken bringen. Sollte sich der Tierschutzverein weiterhin weigern, müsste letztendlich ein Gericht darüber entscheiden. Zu den Kosten und den Erfolgsaussichten eines Prozesses sollten Sie sich vorab anwaltlich beraten lassen.