zurück zur Übersicht Arbeitskollege tritt Hund 14.11.2024 von Judith B. Ich habe eine etwas ängstliche Hündin aus dem Tierschutz, diese begleitet mich jeden Tag ins Büro. Meine Kollegen wurden alle informiert und ich habe mir vorab die Genehmigung erteilen lassen einen Hund mitbringen zu dürfen. An einem Dienstag Morgen lief sie zu meiner Arbeitskollegin um meinen Schreibtisch herum. Als sie wieder zu mir zurück kommen wollte, kam ein Kollege (den sie nicht mag, aufgrund mehrerer Vorfälle in denen er sie absichtlich erschreckt hatte mit einem Hubwagen und Stapler, durch sehr schnelles herunterknallen lassen der Gabeln) ins Büro. Sie blieb stehen, knurrte und wich bereits zurück (was aufgrund des Schreibtischstuhls nicht uneingeschränkt möglich war) um ihm klar zu machen dass sie in Ruhe gelassen werden möchte. Sie hat keine Zähne gezeigt oder aggressiv geknurrt. Daraufhin hat mein Kollege sofort zugetreten und meine Hündin hat noch schneller versucht zu flüchten, dabei hat sie aus Angst ein wenig gepiselt und ist gegen den Schreibtischstuhl gelaufen. Er hatte noch versucht ihr nachzutreten, aber konnte sie nicht erreichen da sie schon auf der Flucht zu mir in ihre Box war die unter meinem Schreibtisch steht. Ich konnte nicht direkt eingreifen und sie zu mir rufen, da er direkt auf sie zu marschiert ist und direkt zugetreten hat. Er hatte dann auch noch die Aussage getätigt, dass er sie beim nächsten Mal zu Tode treten würde und sie dann schon sehen würde was sie bekommt. Ich hatte ihm dann zu verstehen gegeben, dass wir das wohl noch sehen würden, musste mich in diesem Moment sehr zusammen reißen um ihn nicht anzuschreien. Diesen Vorfall habe ich selbstverständlich meinem Arbeitgeber gemeldet, dieser hat dann mir mir zusammen und dem Mitarbeiter am nächsten Tag ein Gespräch gesucht. Mein Kollege hat fast alles abgestritten und meinte dann nur er hätte es zur Kenntnis genommen. Jedoch habe ich nicht das Gefühl das er dies ernst genommen hätte. Was kann ich hier tun um eine Wiederholung möglichst zu vermeiden? Soll ich ihn anzeigen? Eine Abmahnung hat er nicht bekommen. Ich versuche möglichst Aufeinandertreffen der beiden zu vermeiden, denn sobald er in die Nähe meiner Hündin kommt wird diese extrem unsicher und flüchtet direkt. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nicht nur zum Wohle der Hündin, die von ihm gestresst ist und bereits mit Knurren auf ihn reagiert, sollten Sie geeignete Maßnahmen ergreifen um weitere Zusammenkünfte zwischen den Beiden zu vermeiden oder sogar unmöglich zu machen. Ob und wie das in Ihrem Betrieb ermöglicht werden kann läßt sich ohne Kenntnis nicht beurteilen, denkbar wären z.B. der Umzug in ein anderes Büro, das der betreffende Kollegen im Rahmen seiner Arbeit nicht betreten muss, oder dass Sie der Hündin einen Bereich im Büro abtrennen, damit sie nicht ungehindert durch den Raum (zu ihm) laufen kann und andererseits aber auch „sicher“ vor ihm ist, z.B. durch ein aufstellbares faltbares Hundegitter, das aus mehreren Elementen besteht. Ob eine Strafanzeige gegen den Kollegen geeignet ist oder sogar den Konflikt zwischen Ihnen bzw. sein Ärger auf/über die Hündin noch verschärft, sollte abgewogen werden. Hintergrund für die Dringlichkeit und die Erforderlichkeit, dass Sie geeignete Maßnahmen ergreifen und nicht nur darauf hoffen, dass er sein Verhalten ändert oder Ihr Arbeitgeber ihn davon abhält ist der Umstand, dass Ihr Arbeitgeber im Zweifel seine Genehmigung zurücknehmen und Ihnen verbieten könnte die Hündin weiterhin mitzubringen. Versuchen Sie daher wenn möglich zusammen mit Ihrem Arbeitgeber oder wenn vorhanden dem Betriebsrat oder einer anderen Vertrauensperson ein gemeinsames Gespräch zu suchen und Lösungen zu finden und dabei vielleicht auch herauszufinden, ob es einen anderen Grund für sein Verhalten gibt und er diesen Konflikt auf dem Rücken der Hündin austrägt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nicht nur zum Wohle der Hündin, die von ihm gestresst ist und bereits mit Knurren auf ihn reagiert, sollten Sie geeignete Maßnahmen ergreifen um weitere Zusammenkünfte zwischen den Beiden zu vermeiden oder sogar unmöglich zu machen. Ob und wie das in Ihrem Betrieb ermöglicht werden kann läßt sich ohne Kenntnis nicht beurteilen, denkbar wären z.B. der Umzug in ein anderes Büro, das der betreffende Kollegen im Rahmen seiner Arbeit nicht betreten muss, oder dass Sie der Hündin einen Bereich im Büro abtrennen, damit sie nicht ungehindert durch den Raum (zu ihm) laufen kann und andererseits aber auch „sicher“ vor ihm ist, z.B. durch ein aufstellbares faltbares Hundegitter, das aus mehreren Elementen besteht. Ob eine Strafanzeige gegen den Kollegen geeignet ist oder sogar den Konflikt zwischen Ihnen bzw. sein Ärger auf/über die Hündin noch verschärft, sollte abgewogen werden. Hintergrund für die Dringlichkeit und die Erforderlichkeit, dass Sie geeignete Maßnahmen ergreifen und nicht nur darauf hoffen, dass er sein Verhalten ändert oder Ihr Arbeitgeber ihn davon abhält ist der Umstand, dass Ihr Arbeitgeber im Zweifel seine Genehmigung zurücknehmen und Ihnen verbieten könnte die Hündin weiterhin mitzubringen. Versuchen Sie daher wenn möglich zusammen mit Ihrem Arbeitgeber oder wenn vorhanden dem Betriebsrat oder einer anderen Vertrauensperson ein gemeinsames Gespräch zu suchen und Lösungen zu finden und dabei vielleicht auch herauszufinden, ob es einen anderen Grund für sein Verhalten gibt und er diesen Konflikt auf dem Rücken der Hündin austrägt.