zurück zur Übersicht Hund aus Hundepension entlaufen 05.08.2010 von Claudia G. Werte Frau Fries, ich wende mich Ratsuchend an Sie. Wir haben unseren Snoopy am 11.Juli in eine Hundepension gegeben, er war breits im Mai schon einmal dort.(45km Entfernung von Zuhause) Am 15.11. erfuhren wir durch den Pensionsbetreiber das Snoopy weg sei, er hätte sich aus dem Freigehege rausgegraben. Heute ist der 5.8. und unser Hund ist noch immer vermisst. Die Pension hat doch die Verantwortung für die angenommenen Tiere, das Gelände muss doch gesichert sein, oder?? Hätte man uns noch am selben Tag informiert, so hätten wir Ihn schön längst wieder, er wurde in den Tagen nach dem Verschwinden in unmittelbarer Nähe gesehen, nur wusste keiner das dieser Hund vermisst wird und somit konnten wir nicht handeln, da wir es selbst noch nicht wussten. Wie können wir gegen die Pension vorgehen, welche Rechte haben wir als Besitzer?? Hat eine Pension keine Bestimmungen zu erfüllen?? Vielen Dank, Claudia Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Pensionsbetreiber haben vertraglich die Obhut für Ihren Hund übernommen und haften daher grundsätzlich für Schäden, die das Tier in deren Obhut erlangt bzw. die Pension muss vereinfacht gesagt, dafür haften, wenn Sie nicht ordnungsgemäß für die ihr anvertrauten Tiere sorgt. Ihnen könnte ein Schadensersatzanspruch gegen die Pension zustehen. Die Frage aber, ob und welche Ansprüche Ihnen im Einzelnen zustehen, kann erst nach Prüfung des Vertrages beantwortet werden, da die Pensionsbetreiber vermutlich die Haftung mittels AGB´s beschränkt haben. Lassen Sie sich daher von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin eingehend beraten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die Pensionsbetreiber haben vertraglich die Obhut für Ihren Hund übernommen und haften daher grundsätzlich für Schäden, die das Tier in deren Obhut erlangt bzw. die Pension muss vereinfacht gesagt, dafür haften, wenn Sie nicht ordnungsgemäß für die ihr anvertrauten Tiere sorgt. Ihnen könnte ein Schadensersatzanspruch gegen die Pension zustehen. Die Frage aber, ob und welche Ansprüche Ihnen im Einzelnen zustehen, kann erst nach Prüfung des Vertrages beantwortet werden, da die Pensionsbetreiber vermutlich die Haftung mittels AGB´s beschränkt haben. Lassen Sie sich daher von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin eingehend beraten.