zurück zur Übersicht Vorbesitzer von Welpe privat 26.11.2024 von Stefanie N. Hallo! Meine Tochter und ich haben einen Welpen, nicht geimpft oder gechipt, gekauft privat. Hatten guten Kontakt mit dem Vorbesitzer. Dann fragte uns dieser, ob wir noch einen zweiten nehmen würden. Kostenlos, weil dieser wohl ganz schnell aus dem Zuhause musste. So, jetzt zum Punkt: Wir hatten nun 2 Welpen, war auch alles gut. Wir peppelten die zweite auf. Ich musste dann zum Arzt und da hieß es, schnell in Therapie. Nun wir wollten die beiden dann dem Vorbesitzer zurückgeben, was aber von ihr abgelehnt wurde. Wir sollen sie weiter vermitteln. Ich sah mich gezwungen aus gesundheitlicher Sicht die beiden abgeben zu müssen, weil ich nicht gerecht worden wäre. Nun meldet sich die Vorbesitzer in droht mit Tierschutz und Polizei, dass sie Kontakt zu den Welpen bzw. zu den neuen Besitzern haben mag. Es würde Welpentreffen anstehen und sie möchte wissen, wie es den beiden geht. Ich habe selbst keinen Kontakt zu den neuen Besitzern. Kann sie mir Schaden? Vorbesitzer hat doch keine Rechte mehr? Sie kann doch niemanden zu Kontakt zwingen und Daten dürfte ich nicht raus geben, wenn ich noch welche hätte. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dass die Vorbesitzerin daran interessiert ist zu erfahren, wie es den Welpen geht, ist menschlich nachvollziehbar. Ob sie dies allerdings rechtlich erfolgreich durchsetzen könnte, ist fraglich, weil sie hierzu einen vertraglichen oder gesetzlichen Auskunftsanspruch gegen Sie haben müsste. Da Ihre Schilderung sehr kurz ist, ist nur eine sehr allgemeine Antwort möglich. Aus Ihrer Schilderung ergibt sich, dass Sie mit der Vorbesitzerin über den ersten Welpen einen Kaufvertrag geschlossen haben und Sie den zweiten im Wege einer Schenkung übernommen haben, so dass Sie Eigentümerin der beiden geworden sind. Da Sie nichts dazu schreiben, ob bei dem Verkauf/der Schenkung oder später bei der Weigerung die beiden zurückzunehmen, Auflagen oder Bedingungen vereinbart wurden, aus denen sich ein Auskunftsanspruch ergeben könnte, ergeben sich auch keine Anhaltspunkte für einen Anspruch auf Nennung der Kontaktdaten. Da die Vorbesitzerin Ihnen allerdings mit „dem Tierschutz“ und der Polizei droht nehme ich an, müssen für eine Beurteilung und Beantwortung Ihrer Frage, ob sie Ihnen schaden kann, die Einzelheiten bekannt sein und wenn vorhanden auch die Korrespondenz zwischen Ihnen eingesehen werden. Wenden Sie sich daher spätestens, wenn Sie tatsächlich Post von einer Behörde oder einem Anwalt oder eine Anwältin erhalten, an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dass die Vorbesitzerin daran interessiert ist zu erfahren, wie es den Welpen geht, ist menschlich nachvollziehbar. Ob sie dies allerdings rechtlich erfolgreich durchsetzen könnte, ist fraglich, weil sie hierzu einen vertraglichen oder gesetzlichen Auskunftsanspruch gegen Sie haben müsste. Da Ihre Schilderung sehr kurz ist, ist nur eine sehr allgemeine Antwort möglich. Aus Ihrer Schilderung ergibt sich, dass Sie mit der Vorbesitzerin über den ersten Welpen einen Kaufvertrag geschlossen haben und Sie den zweiten im Wege einer Schenkung übernommen haben, so dass Sie Eigentümerin der beiden geworden sind. Da Sie nichts dazu schreiben, ob bei dem Verkauf/der Schenkung oder später bei der Weigerung die beiden zurückzunehmen, Auflagen oder Bedingungen vereinbart wurden, aus denen sich ein Auskunftsanspruch ergeben könnte, ergeben sich auch keine Anhaltspunkte für einen Anspruch auf Nennung der Kontaktdaten. Da die Vorbesitzerin Ihnen allerdings mit „dem Tierschutz“ und der Polizei droht nehme ich an, müssen für eine Beurteilung und Beantwortung Ihrer Frage, ob sie Ihnen schaden kann, die Einzelheiten bekannt sein und wenn vorhanden auch die Korrespondenz zwischen Ihnen eingesehen werden. Wenden Sie sich daher spätestens, wenn Sie tatsächlich Post von einer Behörde oder einem Anwalt oder eine Anwältin erhalten, an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.