zurück zur Übersicht Tierheimforderung 07.08.2010 von Saskia R. Hallo, ich hätte da mal ne Frage und zwar: Mein Hund ist mir im Frühjahr entlaufen und ich habe noch am selben Tag den Verlust meines Hundes bei Tasso gemeldet und etliche weitere Anzeigen im Internet, Radio, etc. geschaltet. Ich habe sogar alle Tierheime und Tierärzte im Umkreis von 100 km angerufen. Das Problem war allerdings, dass mein Hund weder gechipt war noch eine Marke hatte. 2 1/2 Monate später rief mich das Tierheim an und teilte mir mit, dass mein Hund bei ihnen seit über 2 Monaten wäre. Als ich meinen Hund mitnehmen wollte, verlangte das Tierheim von mir, dass ich ein Schuldanerkenntnis in Höhe von 200 Euro unterschreiben muss, um meinen Hund mitnehmen zu können. Was ich gezwungenermaßen tat. Meiner Meinung nach habe ich doch alles getan was ich machen konnte, ich hatte sogar das Tierheim angerufen und meinen Hund genaustens beschrieben und zu dem Zeitpunkt war er auch schon im Tierheim. Das kann doch nicht sein, dass ich das bezahlen muss, oder!???? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihr Hund ist aus Ihrer Obhut entwischt und wurde vom Tierheim versorgt, so dass Sie grundsätzlich auch für die dadurch entstandenen Kosten haften müssen. Zwar könnte man überlegen ob zum einen der Betrag an sich angemessen ist und zum anderen ob Sie den vollen Betrag zahlen müssten, da Sie Ihren Hund dort quasi “angemeldet“ haben und er daher gar nicht so lange hätte dort verpflegt werden müssen. Da Sie den Zahlungsanspruch aber bereits schriftlich anerkannt haben müssten schwerwiegende Gründe vorliegen, die dieses Anerkenntnis nachträglich unwirksam machen. Dies kann jedoch nur nach Kenntnis aller Umstände ermittelt werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ihr Hund ist aus Ihrer Obhut entwischt und wurde vom Tierheim versorgt, so dass Sie grundsätzlich auch für die dadurch entstandenen Kosten haften müssen. Zwar könnte man überlegen ob zum einen der Betrag an sich angemessen ist und zum anderen ob Sie den vollen Betrag zahlen müssten, da Sie Ihren Hund dort quasi “angemeldet“ haben und er daher gar nicht so lange hätte dort verpflegt werden müssen. Da Sie den Zahlungsanspruch aber bereits schriftlich anerkannt haben müssten schwerwiegende Gründe vorliegen, die dieses Anerkenntnis nachträglich unwirksam machen. Dies kann jedoch nur nach Kenntnis aller Umstände ermittelt werden.