zurück zur Übersicht Tierschutzhund Impfungen 27.12.2024 von Jasmine C. Guten Tag, bezüglich meiner aus dem Tierschutz stammenden Hündin erlaube ich mir folgende Anfrage: Bei der kürzlich erfolgten Routineuntersuchung durch meine Tierärztin wurde festgestellt, dass eine vorgeschriebene Impfung fehlt. Sollte dies nicht bereits vor der Einreise nach Deutschland überprüft und gegebenenfalls vor der Ausreise nachgeholt worden sein? Hat dieser Umstand Auswirkungen auf den bestehenden Schutzvertrag? Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider schreiben Sie nicht welche konkrete Impfung fehlt und aus welchem Land die Hündin kommt, da grundsätzlich nur die vollständige Tollwutimpfung für die Einreise nach Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist, diese muss jedoch zwingend vor der Ausreise erfolgen und auch schriftlich nachgewiesen sein. Nur wenn es sich um eine erwachsene Hündin aus einem nichtgelisteten Drittland handelt, gilt hinsichtlich der Tollwut eine andere Ausnahmeregelung. Von den Umständen Ihres Einzelfalles hängt dann auch ab, ob z.B. ein Verstoß gegen Einreisebestimmung vorliegt und das zuständige Veterinäramt informiert werden sollte. Auf den Bestand des Tierschutzvertrag, bei dem es sich um einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen Ihnen und dem Tierschutzverein handelt (je nach Einzelheiten um einen Kaufvertrag oder eine atypischen Verwahrvertrag) hat eine fehlende Tollwutimpfung keine Auswirkung, zu prüfen ist jedoch, ob Sie z.B. die Kosten für diese Impfung, sofern sie nachgeholt wurde vom Tierschutzverein erstattet bekommen. Sollte es sich um eine andere fehlende Impfung handeln (gegen Staupe, Parvo etc.) ist zu prüfen, ob diese im Tierschutzvertrag genannt ist und diese Kosten für die erfolgte Impfung zu erstatten wären.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider schreiben Sie nicht welche konkrete Impfung fehlt und aus welchem Land die Hündin kommt, da grundsätzlich nur die vollständige Tollwutimpfung für die Einreise nach Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist, diese muss jedoch zwingend vor der Ausreise erfolgen und auch schriftlich nachgewiesen sein. Nur wenn es sich um eine erwachsene Hündin aus einem nichtgelisteten Drittland handelt, gilt hinsichtlich der Tollwut eine andere Ausnahmeregelung. Von den Umständen Ihres Einzelfalles hängt dann auch ab, ob z.B. ein Verstoß gegen Einreisebestimmung vorliegt und das zuständige Veterinäramt informiert werden sollte. Auf den Bestand des Tierschutzvertrag, bei dem es sich um einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen Ihnen und dem Tierschutzverein handelt (je nach Einzelheiten um einen Kaufvertrag oder eine atypischen Verwahrvertrag) hat eine fehlende Tollwutimpfung keine Auswirkung, zu prüfen ist jedoch, ob Sie z.B. die Kosten für diese Impfung, sofern sie nachgeholt wurde vom Tierschutzverein erstattet bekommen. Sollte es sich um eine andere fehlende Impfung handeln (gegen Staupe, Parvo etc.) ist zu prüfen, ob diese im Tierschutzvertrag genannt ist und diese Kosten für die erfolgte Impfung zu erstatten wären.