zurück zur Übersicht Betreuung 05.01.2025 von Stella E. Mein Ex-Partner und ich haben uns gemeinsam einen Hund während der Beziehung geholt. Wir beide stehen auch im Vertrag als Eigentümer drin, nach der Trennung hat er sich noch so halbwegs um den Hund gekümmert. Die Trennung ist jetzt ca 4 Wochen her. Seit ca einer 1 Woche hat er eine neue Partnerin und seitdem will er nicht mehr auf den Hund aufpassen, weil die neue Freundin das nicht will. Obwohl wir ein Vertrag aufgesetzt haben, dass wir uns abwechselnd um den Hund kümmern sowie die Kosten teilen. Jetzt ist es ihm egal und weigert sich auf den Hund aufzupassen. Kann ich da mit einem Anwalt vorgehen oder ist das sinnlos? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist sehr gut, dass Sie beide sich nach der Trennung nicht nur über die Betreuung einerseits und die Unterhaltskosten geeinigt haben, sondern dies sogar schriftlich in einem Vertrag festgehalten haben. Hieran müssen sich nun beide Vertragsparteien halten und könnten dies grundsätzlich auch gerichtlich einfordern, sofern die Klauseln wirksam formuliert sind. Hierfür müsste Ihr konkreter Vertrag und der Wortlaut eingesehen werden. Da aus meiner Erfahrung gerade wie in Ihrem Fall, wenn neue Partner „in´s Spiel“ kommen, es meist Probleme wegen des noch regelmäßigen Kontakt zu dem oder der Ex wegen des Hundes kommt, sollten Sie zuvor überlegen, was auf längere Sicht für Sie am besten wäre. Ist es z.B. sinnvoll die regelmäßige Betreuung durch den Ex -offensichtlich gegen seinen Willen - durchzusetzen (und regelmäßig Streit mit ihm wegen Absagen, o.ä. zu haben) oder ist es sinnvoller eine neue Regelung zu finden, z.B. dass er sich nur noch finanziell beteiligt oder dass er Ihnen seinen Eigentumsanteil überträgt (sei es durch Schenkung oder in dem Sie ihm seine Hälfte „abkaufen“ oder ähnliches. Jede neue Regelung sollten Sie ebenfalls schriftlich festhalten. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf mit dem Vertrag an einen Anwalt oder eine Anwältin um in einem vertraulichen Gespräch die verschiedenen Möglichkeiten oder die Erfolgsaussichten der Durchsetzung der Betreuung zu besprechen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist sehr gut, dass Sie beide sich nach der Trennung nicht nur über die Betreuung einerseits und die Unterhaltskosten geeinigt haben, sondern dies sogar schriftlich in einem Vertrag festgehalten haben. Hieran müssen sich nun beide Vertragsparteien halten und könnten dies grundsätzlich auch gerichtlich einfordern, sofern die Klauseln wirksam formuliert sind. Hierfür müsste Ihr konkreter Vertrag und der Wortlaut eingesehen werden. Da aus meiner Erfahrung gerade wie in Ihrem Fall, wenn neue Partner „in´s Spiel“ kommen, es meist Probleme wegen des noch regelmäßigen Kontakt zu dem oder der Ex wegen des Hundes kommt, sollten Sie zuvor überlegen, was auf längere Sicht für Sie am besten wäre. Ist es z.B. sinnvoll die regelmäßige Betreuung durch den Ex -offensichtlich gegen seinen Willen - durchzusetzen (und regelmäßig Streit mit ihm wegen Absagen, o.ä. zu haben) oder ist es sinnvoller eine neue Regelung zu finden, z.B. dass er sich nur noch finanziell beteiligt oder dass er Ihnen seinen Eigentumsanteil überträgt (sei es durch Schenkung oder in dem Sie ihm seine Hälfte „abkaufen“ oder ähnliches. Jede neue Regelung sollten Sie ebenfalls schriftlich festhalten. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf mit dem Vertrag an einen Anwalt oder eine Anwältin um in einem vertraulichen Gespräch die verschiedenen Möglichkeiten oder die Erfolgsaussichten der Durchsetzung der Betreuung zu besprechen.