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Hund aus dem Tierschutz

von Eva H.

Hallo wir haben Ende Oktober einen "ehemaligen" Angsthund aus dem Tierschutz bekommen. Der Steckbrief war alles andere als richtig erstellt und ob meine Selbstauskunft je gelesen wurde stelle ich in Zweifel. Der Vertrag besteht nur aus "Pflichten gegenüber des Übernehmers", aber keinen Rechten. Welche "Funktion " die entsprechende Person auf dem Vertrag hat, ist ebenfalls nicht ersichtlich. Im Nachhinein stellten wir auch fest, dass ein grob fahrlässiger Verstoß bei Übermittlung unseres Hundes begangen wurde, den man danach mit irgendwelchen Ausreden überdecken wollte. Zum einen wurden wir nicht darüber informiert dass wir dem Hund weder Geschirr noch Halsband anlegen können, da er ja mit Stange gefangen wurde. Dann kam er mit einer OP Narbe am Rücken an, obwohl vertraglich geregelt steht, dass das Tier in einwandfreiem äußerlichen Zustand übergeben wird. Wir haben 380€ bezahlt von denen wir nichts zurück bekommen haben. Geld bezahlt, Tier weg ... Ich hatte extra 2 Hundetrainer engagiert für daheim, die mir beide das Gleiche bestätigten. Nicht nur dass der Ton eines der Gründungsmitglieder absolut anmaßend war, meinte eine Dame aus einer sogenannten Pflegestelle auch noch, sie müsse sich ebenfalls im Ton vergreifen und unverschämt werden. Ich könnte noch etliche Punkte aufzählen, was hier alles absolut nicht richtig gelaufen ist. Ich würde mich freuen, hier eine Auskunft zu erhalten. MfG

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie haben den Hund bereits zurückgeben haben, nehme ich an, dass es Ihnen nicht um die Rückholung des Hundes geht, sondern Sie die gezahlte Tierschutzgebühr erstattet bekommen möchten.
 
Ob Sie einen Zahlungsanspruch bzw. einen Schadensersatzanspruch gegen den Tierschutzverein haben und in welchem Umfang (die gezahlte Tierschutzgebühr, mögliche Tierarztkosten, Hundetrainerkosten, etc.), lässt sich leider an dieser Stelle ohne Einblick in den Tierschutzvertrag, den Steckbrief etc. nicht beurteilen, insbesondere weil es um die Beschreibung des Hundes und um Äußerungen des Gründungsmitglieds und der Pflegestelle geht und der Wortlaut daher wichtig ist.
 
Grundlage für die rechtliche Prüfung Ihre Ansprüche sind der Steckbrief des Hundes, Ihre Selbstauskunft, der Tierschutzvertrag, die Korrespondenz mit dem Tierschutzverein und der Pflegestelle und falls Sie bei Rückgabe etwas unterzeichnet haben, dann auch dieses Dokument. Sichern Sie vorsorglich all diese Unterlagen, Chatverläufe als mögliche Beweismittel, wenn vorhanden auch Fotos und Unterlagen/Befunde vom Tierarzt und wenden sich damit an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 
 

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