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Hund ohne Zustimmung verschenkt

von Tobias H.

Hallo, mein Hund musste nach einem Wohnungsgbrand kurzfristig untergebracht werden (4 Monate her). Meine Mutter hat einen Bekannten gefragt, dieser hatte laut ihr zugesichert meinen Hund für max. halbes Jahr zu nehmen. Ich war damit einverstanden, konnte aber selbst bei der "Übergabe" meines Hundes nicht dabei sein aufgrund des Brandes und habe meiner Mutter damit vertraut. Es gab von meiner Seite aus auch keinen schriftlich aufgesetzten Vertrag zu der Betreuung durch den Bekannten. Nun habe ich selbst zu dem Bekannten Kontakt aufgenommen nachdem mir sie Sache komisch vorkam und ihm wurde von meiner Mutter gesagt, mein Hund bräuchte ein neues Zuhause auf Dauer. Sie wollte kein Geld für ihn, hat ihm alle Spielsachen etc auch mitgegeben, quasi einfach verschenkt. Ich habe ihn dann aufgeklärt, dass es definitiv nicht so war und das Ganze ohne mein Einverständnis passiert ist. Er möchte den Hund nun nicht zurückgeben. Die Hundesteuer, Tasso und die Haftpflicht laufen weiterhin auf mich. Der Kaufvertrag zwischen dem Züchter und mir existiert ebenfalls. Meines Wissens gab es zwischen meiner Mutter und ihm auch keinen schriftlichen Vertrag. Habe ich Chancen meinen Hund wieder zu bekommen? Vielen Dank im Vorraus!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider geschieht es häufig, dass Tiere, die einer anderen Person zur Pflege gegeben wurden, entweder an eine weitere Person abgegeben oder wie in Ihrem Fall von der Pflegeperson behalten und nicht mehr zurückgegeben wollen werden. Das Argument, das Tier sei verschenkt worden ist dabei der „Klassiker“.
 
Ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen den derzeitigen Besitzer haben und diesen erfolgreich durchsetzen könnten, hängt unter anderem davon ab, ob und wie Sie beweisen können, dass Ihre Mutter in Ihrem Namen einen Verwahrungsvertrag mit dem Besitzer geschlossen hat und dass Sie trotz der Übergabe des Hundes nach wie vor Eigentümer sind. Die Prüfung der Eigentumslage und der Beweisbarkeit ist jedoch sehr kompliziert und hängt von den Einzelheiten ab, in Ihrem Fall kommt die Schwierigkeit hinzu, dass Sie selbst mit dem derzeitigen Besitzer nichts vereinbart haben und auch bei der Übergabe des Hundes nicht dabei waren.
 
Dass Ihre Mutter mit dem Hund auch seine Spielsachen übergeben hat, spricht jedenfalls nicht unbedingt für eine Schenkung, da der Besitzer selbst den Hund vereinbarungsgemäß für maximal ein halbes Jahr in Pflege nehmen wollte. Auch, dass er Ihrer Mutter keinen Geldbetrag gezahlt hat und Sie die laufenden Kosten für den Hund weiterzahlen, könnte für den Verwahrungsvertrag und Ihr Eigentum sprechen.
 
Falls der Besitzer also auch weiterhin die Rückgabe des Hundes verweigern, sollten Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf möglichst kurzfristig an einen Anwalt oder eine Anwältin wenden um die rechtlichen Schritte prüfen zu lassen, da aus meiner Erfahrung ein längeres Abwarten die Angelegenheit meist erschwert.
 
 
 
 
 
 

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