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Zahn OP & nicht erkannter Tumor

von Isabel F.

Hallo, Vor einigen Monaten wurde unserem 13 jähriger Kater die hinteren Zähne bei unserem Tierarzt entfernt. Da er danach nicht mehr so gut gefressen hat, sind wir Mitte August nochmal zum Tierarzt. Dazu kam dass er an der Seite eine kleine Wunde hatte. Sie meinte dass sei normal, die Wunde hat sie sich kaum angesehen und meinte er sei wohl irgendwo dagegen gestoßen obwohl wir ihr erzählten dass er eine ältere Hauskatze mit wenig Bewegungsdrang ist. Das mit dem Fressen nahmen wir erstmal hin, aber da klar wurde dass er sich wund leckte und die Stelle immer größer würde, hatten wir im Oktober nochmal einen Termin. Auch hier waren wir nach 2 Minuten draußen, die Wunde sah sie sich nicht groß an und wir bekamen eine Salbe zur Wundheilung mit. Da es nicht besser wurde, haben wir nun vor einigen Tagen bei einem anderen Tierarzt einen Termin gehabt. Dort kam durch ein Röntgenbild heraus dass die Ärztin in der OP einem Großteil der Wurzeln nicht entfernt hat weswegen unsere Katze monatelang Schmerzen beim Fressen hatte. Diese müssen wir jetzt in einer teuren OP entfernen lassen. Ebenfalls hat sich der neue Arzt die Stelle richtig angeschaut, rasiert und abgetastet und es kam heraus dass es sich um einen Tumor handelt! Dieser ist leider inzwischen so groß dass er operativ nicht mehr entfernt werden kann. Auch hier hatte unsere Katze wahrscheinlich monatelang Schmerzen. Mein Partner und ich sind nun ziemlich wütend. Insgesamt waren wir 2 mal bei der betreffenden Ärztin und haben jedes Mal gezahlt obwohl sie sich keine Zeit genommen hat. Nun kommt nochmals eine teure ZahnOP auf uns zu zusammen mit der Befürchtung unsere Katze bald einschläfern zu lassen. Nun würden wir gerne wissen ob wir die Möglichkeit haben die Kosten der OP bei der alten Ärztin geltend zu machen und uns eventuell die Kosten der vergangenen Behandlungen urück zu holen? Was würden Sie uns raten? Mit freundlichen Grüßen Isabel

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Bei der Frage nach der Tierarzthaftung handelt es sich um ein sehr kompliziertes Gebiet.
 
Wichtig für das Verständnis ist der Umstand, dass zwischen Tierarzt und Patientenbesitzer in der Regel ein Dienstleistungsvertrag geschlossen wird. Demnach schuldet der Tierarzt nur seinen Dienst, also sein Tätigwerden, aber keinen Erfolg.
 
Dies ist hinsichtlich der möglichen Rückforderung der bisherigen Behandlungskosten für die erste Zahn-OP und die „Wunde“ wichtig, da die Tierärztin unstreitig tätig geworden ist. Zu prüfen ist daher, ob Sie einen Schadensersatzanspruch in Höhe dieser Kosten wegen eines Behandlungsfehlers haben könnten.
 
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden an dieser Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann.
 
Und hier zeigt sich, warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Ohne einen Sachverständigen sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
 
Zu einer Beweislastumkehr kommt es zwar bei einem groben Behandlungsfehler des Tierarztes, z.B. bei einem Befunderhebungsfehler, so der BGH in seinem Urteil vom 10.05.2016 – Az. VI ZR 247/15. Allerdings muss zunächst der „groben Behandlungsfehler“ mittels eines Sachverständigen bestätigt werden.
 
In Ihrem konkreten Fall müsste ein Gutachter z.B. anhand des Kiefer-Röntgenbildes und den bisherigen Befunden beurteilen, ob die erste Zahn-OP und die Behandlung der zunächst noch kleinen Wunden an der Seite einen (groben) Behandlungsfehler darstellte.
 
Gerade weil der Beweis der schulhaften Pflichtverletzung eines Tierarztes für Tierhalter so schwer zu führen ist, sollten Sie sich mit den neuen Befunden an die Tierärztin wenden und in einem Gespräch eine Lösung für die Folgekosten finden. Nehmen Sie zu diesem Gespräch am besten einen unbeteiligten Zeugen mit.

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