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Stromschlag auf Brücke, die über Schienen führt

von Lisa C.

Als ich eben Gassi war und über eine große Brücke gelaufen bin, die über Bahnschienen führt, ist der Hund auf einer der Metallplatten, die die Brückenteile verbindet, zusammengesackt und hat angefangen wie wild an seinem geschirr rumzubeißen. Er hat sich so verkrampft und gebissen bis er aus dem Mund geblutet hat und einen Zahn verloren hat, als er aufgehört hat wild um sich zu beißen war er in Schockstarre und am hyperventillieren. Als ich ihn dann hochnehmen wollte, habe ich 3 starke Stromschläge bekommen, weshalb ich dann wusste, dass es durch diese Stromschläge ausgelöst wurde. Beim Nottierarzt wurde dann festgestellt, dass er neben dem einen Zahn, den er sich ausgebissen hat 3 weitere locker sind die morgen beim Tierarzt gezogen werden müssen, da es keine Notfall op war. Meine Frage ist, wen ich dafür zur Verantwortung ziehen kann. Wäre es ein kleinerer Hund oder ein Kind gewesen, wäre wäre das vielleicht nicht so gut geendet. Die Stadt muss doch zur Rechenschaft gezogen werden können, da sie für sie Brücke verantwortlich sind.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich hoffe Sie und Ihr Hund haben sich von diesem Schock schon etwas erholt.
 
Da sowohl Sie als auch Ihr Hund von den Stromschlägen getroffen wurden, ist hier ein  Schadensersatzanspruch, hierzu zählen auch die Tierarztkosten und für Sie auch ein Schmerzensgeldanspruch, zu prüfen. Zudem könnte eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen Unbekannt sinnvoll sein.
 
Die Frage, wen Sie zur Verantwortung ziehen können, ist jedoch nicht so leicht zu beantworten. Ob die Bahn für die Eisenbahnbrücke und/oder eine Behörde und dann welche im Rahmen einer Amtshaftung Anspruchsgegner ist, müsste anhand der örtlichen Situation geprüft werden und ist an dieser Stelle nicht möglich. Sichern Sie mögliche Beweismittel, machen Sie Fotos von der Brücke und der Metallplatten, falls es Zeugen gibt, bitten Sie diese den Vorfall schriftlich zu schildern, etc. und wenden sich z.B. an das örtliche Ordnungsamt und bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Verwaltungsrecht.

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