zurück zur Übersicht Nachbarn bemächtigen sich unserer Katze 13.08.2010 von Hans-Martin H. Sehr geehrte Frau Fries, Wir haben ein Problem mit unserem 1-jährigen Kater. Als wir im April/Mai für zwei Wochen verreist waren, hat sich in dieser Zeit meine Mutter bzw. mein unmittelbarer Nachbar um das Tier gekümmert (Futter etc.). Bei unserer Rückkehr fanden wir einen Brief in unserem Briefkasten, worin sich ein junges, kinderloses Paar aus unserer etwas entfernteren Nachbarschaft vorstellt und sagt, sie hätten meine Mutter vor unserem Haus angetroffen und von ihr erfahren, dass Mecki unser Tier sei und dass sie sich gerne für die Zeit unseres Urlaubs um das Tier kümmern würden. Nach unserem Urlaub haben wir uns herzlich für die Hilfe bedankt und für uns war klar, dass Mecki nunmehr wieder von uns versorgt wird. Schon bald mußten wir jedoch feststellen, dass Mecki fortan nur noch ein ganz seltener Gast bei uns war und wir das Tier bei den Nachbarn häufig abholen mußten. Es ging sogar soweit, dass die Nachbarn bei uns verwundert angerufen haben, weil Mecki nicht zu Ihnen zurückgekommen ist. Das Tier wird nun von diesen Nachbarn verwöhnt und möglicherweise festgehalten. Nun haben wir bereits mehrfach gebeten, Mecki nicht weiter zu versorgen und das Tier "loszulassen". Meine Familie leidet sehr unter diesem Zustand, was wir den Nachbarn auch mitgeteilt haben. Diese beteuern, sie können nichts dafür, dass das Tier immer zu Ihnen kommt und verweisen darauf, dass Katzen eben dahin gehen, wo Sie sich "wohlfühlen". Als das Paar wiederum im Juni für drei Wochen verreist war, war Mecki wie früher jeden Tag bei uns und wir haben unser Tier wieder genießen dürfen! Kaum sind sie zurück herrscht wieder der gleiche Zustand. Wir wissen keinen Rat. Ich möchte ein solches respektloses Verhalten als "catnapping" bezeichnen. Gibt es eine juristische Handhabe in so gelagerten Fällen. Wir möchten nicht mehr als unser Tier wieder haben. Mit freundlichen Grüßen Hans-Martin Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Fordern Sie das Paar schriftlich auf, ab sofort jegliche Einwirkungen auf Ihren Kater – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot weiterhin missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den konkreten Erfolgsaussichten und den etwaigen Kosten eines solchen Gerichtsverfahren sollten Sie sich vorab anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und angelockt werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Fordern Sie das Paar schriftlich auf, ab sofort jegliche Einwirkungen auf Ihren Kater – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Wird dieses Verbot weiterhin missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Zu den konkreten Erfolgsaussichten und den etwaigen Kosten eines solchen Gerichtsverfahren sollten Sie sich vorab anwaltlich beraten lassen.