zurück zur Übersicht Herausgabe Hund 02.02.2025 von Hannah S. Ich habe mir im März 2024 im Alter von 17 Jahren einen Hund vom Züchter gekauft mit der Einwilligung meiner Eltern. Bereits vor der Abholung habe ich die Hälfte des Kaufpreises für den Hund überwiesen, bei Abholung im Beisein meiner Mutter den restlichen Betrag. Als Beweis, dass der Hund in mein Eigentum übergeht, ist lediglich der Whatsapp Chat vorhanden. Nach einigen Monaten (ca 6) bot die Züchterin an, den Hund in Pflege zu nehmen, weil sie mitbekam dass ich eine Ausbildung begonnen habe und sie mir und dem Hund damit helfen wollte. Es war vereinbart über Chat, dass der Hund 2-4 Wochen bei ihr bleibt, bis ich eine Lösung gefunden habe. Meine Lösung habe ich ihr vorgeschlagen, mit dem „Vorschlag“, den hund nun wieder abzuholen. Sie hat jedoch, wie im Nachhinein herausgefunden, schon wenige Wochen zuvor mit meiner Mutter einen Vertrag aufgesetzt, dass der Hund nicht mehr zu mir zurückkommt und sie ihn vollständig übernimmt. Den Kaufpreis habe ich nicht erstattet bekommen, die Züchterin meinte jedoch, dass nachdem der Hund weiterverkauft wird, ich die 700€ Anzahlung zurückbekomme. Weiterverkauft werden soll der Hund ab Frühjahr 2025. Nun möchte ich in erster Linie natürlich meinen Hund zurückhaben, doch wenn es hierfür keine Möglichkeiten gibt, dann eine Rückabwicklung. Ich habe den hund schliesslich nur für 2-4 Wochen abgegeben und zuvor bin ich für die Unterbringung des Hundes aufgekommen. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Als 17-jährige waren Sie zum Zeitpunkt des Kaufes gemäß § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig, so dass Sie für die Wirksamkeit des Kaufvertrages entweder die vorherige Zustimmung oder die nachträglich Einwilligung je nach den Umständen Ihres Einzelfalles eines oder beider Erziehungsberechtigten brauchten, damit der Kaufvertrag wirksam wurde. Da Sie schreiben, dass Ihre Eltern zugestimmt haben, scheint der Kaufvertrag wirksam geworden zu sein, wichtig zu wissen wäre allerdings, ob Sie auch als Käuferin in dem Kaufvertrag genannt sind oder dort Ihre Mutter/Eltern stehen und sich nur aus dem Chat ergibt, dass Sie Eigentümerin des Hundes werden sollten. Des Weitern ist es wichtig zu wissen, was genau zwischen Ihnen und der Züchterin bei der vorübergehenden Übergabe des Hundes vereinbart wurde, um zu prüfen, ob Sie z.B. einen Herausgabeanspruch gegen die Züchterin aus einem Verwahrungsvertrag haben könnten. Hierzu müsste jedoch der komplette Chat eingesehen werden, da sich aus Ihrer Schilderung der Inhalt nicht eindeutig ergibt. Einerseits schreiben Sie von einer klar benannten Pflegezeit von zwei bis vier Wochen, andererseits aber haben Sie der Züchterin eine Lösung vorschlagen und Ihr auch nur vorschlagen, den Hund wieder zu sich zu nehmen, dies ist etwas widersprüchlich. Wenn vorhanden sollte natürlich auch der Vertrag zwischen Ihrer Mutter und der Züchterin eingesehen werden. Auch weil ich aus Schilderung herauslese, dass es Schwierigkeiten oder sogar einen Konflikt zwischen Ihnen und Ihrer Mutter rund um den Hund zu geben scheint, zum einen, weil Sie den Hund zu der Züchterin in Pflege geben mussten und zum anderen weil Ihre Mutter ohne Ihr Wissen diesen Vertrag mit der Züchterin geschlossen hat offensichtlich um zu verhindern, dass Sie den Hund zurückbekommen, sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden oder für den Fall, dass es neben dem Hund noch weitere Konflikte mit Ihrer Mutter gibt einen Anwalt oder eine Anwältin für Familienrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Als 17-jährige waren Sie zum Zeitpunkt des Kaufes gemäß § 106 BGB beschränkt geschäftsfähig, so dass Sie für die Wirksamkeit des Kaufvertrages entweder die vorherige Zustimmung oder die nachträglich Einwilligung je nach den Umständen Ihres Einzelfalles eines oder beider Erziehungsberechtigten brauchten, damit der Kaufvertrag wirksam wurde. Da Sie schreiben, dass Ihre Eltern zugestimmt haben, scheint der Kaufvertrag wirksam geworden zu sein, wichtig zu wissen wäre allerdings, ob Sie auch als Käuferin in dem Kaufvertrag genannt sind oder dort Ihre Mutter/Eltern stehen und sich nur aus dem Chat ergibt, dass Sie Eigentümerin des Hundes werden sollten. Des Weitern ist es wichtig zu wissen, was genau zwischen Ihnen und der Züchterin bei der vorübergehenden Übergabe des Hundes vereinbart wurde, um zu prüfen, ob Sie z.B. einen Herausgabeanspruch gegen die Züchterin aus einem Verwahrungsvertrag haben könnten. Hierzu müsste jedoch der komplette Chat eingesehen werden, da sich aus Ihrer Schilderung der Inhalt nicht eindeutig ergibt. Einerseits schreiben Sie von einer klar benannten Pflegezeit von zwei bis vier Wochen, andererseits aber haben Sie der Züchterin eine Lösung vorschlagen und Ihr auch nur vorschlagen, den Hund wieder zu sich zu nehmen, dies ist etwas widersprüchlich. Wenn vorhanden sollte natürlich auch der Vertrag zwischen Ihrer Mutter und der Züchterin eingesehen werden. Auch weil ich aus Schilderung herauslese, dass es Schwierigkeiten oder sogar einen Konflikt zwischen Ihnen und Ihrer Mutter rund um den Hund zu geben scheint, zum einen, weil Sie den Hund zu der Züchterin in Pflege geben mussten und zum anderen weil Ihre Mutter ohne Ihr Wissen diesen Vertrag mit der Züchterin geschlossen hat offensichtlich um zu verhindern, dass Sie den Hund zurückbekommen, sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden oder für den Fall, dass es neben dem Hund noch weitere Konflikte mit Ihrer Mutter gibt einen Anwalt oder eine Anwältin für Familienrecht.