zurück zur Übersicht

OP Versicherung Zahlt nicht, obwohl der "Ablehnungsgrund" widerlegt wurde

von Stephan H.

Hallo, ich hätte eine Frage zum Sachverhalt beziehungsweise weiteren Vorgehen. Mein Hund (franz. Bulldogge, 7,5 Jahre alt) musste im März 24 Notoperiert werden. Atemnot im Zusammenhang mit einem Granulom an den Stimmbändern. Dieses wurde entfernt und sämtliche Kosten selbst getragen. Im April 24 habe ich eine OP-Versicherung abgeschlossen, bei einer Online Versicherung die ursprünglich aus Frankreich stammt, allerdings auch einen Sitz in Deutschland hat. Im Dezember 24 musste ich Notgedrungen nach Leipzig in die Tierklinik, wieder Granulom diesmal allerdings am Kehlkopf. Diese Op wollte ich über besagte Versicherung abdecken lassen. Nach einer Woche ohne Reaktion kam plötzlich die Ablehnung mit der Begründung "Die Operation im März sei einer Erkrankung außerhalb des Vertragszeitrahmens zugrunde liegend, womit kein Zusammenhang ausgeschlossen werden kann" Nach mehrmaligen E-Mail verkehr, wo immer wieder widerlegt worden war, dass es sich um einen "neuen fall der die Operation nötig gemacht hat handelt" wurde nun zum Schluss (Nachdem ich in der letzten Mail mit dem markieren ihrer eigenen Antwort klar das Gegenteil aufgezeigt habe) nur gesagt. "Man hätte genug erörtert und dargelegt warum die Zahlung nicht übernommen werden." Ich habe das Gefühl, dass hier schlicht und ergreifend versucht wurde wohlwissend Argumente zu finden nicht zu bezahlen. Welche Möglichkeiten habe ich in diesem Fall. Der Vertrag zur Kostenübernahme bei Nichterfüllung von Ausschluss Kriterien sollte doch diesbezüglich bindend sein? Wäre es Sinnvoll dies tatsächlich im ersten Versuch eine Schiedsstelle anzubringen? Über Klarheit und Hinweise würde ich mich freuen. Beste Grüße 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Nachdem die Versicherung die Zahlung endgültig abgelehnt hat, ob zu Recht oder zu Unrecht lässt sich ohne den Schriftverkehr einzusehen nicht beurteilen, ist es tatsächlich sinnvoll, eine außergerichtliche Streitschlichtungsstelle wie den Ombudsmann für Versicherungen einzuschalten, um einen möglichen Rechtsstreit zu vermeiden.
 
 

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung