zurück zur Übersicht OP Versicherung Zahlt nicht, obwohl der "Ablehnungsgrund" widerlegt wurde 10.02.2025 von Stephan H. Hallo, ich hätte eine Frage zum Sachverhalt beziehungsweise weiteren Vorgehen. Mein Hund (franz. Bulldogge, 7,5 Jahre alt) musste im März 24 Notoperiert werden. Atemnot im Zusammenhang mit einem Granulom an den Stimmbändern. Dieses wurde entfernt und sämtliche Kosten selbst getragen. Im April 24 habe ich eine OP-Versicherung abgeschlossen, bei einer Online Versicherung die ursprünglich aus Frankreich stammt, allerdings auch einen Sitz in Deutschland hat. Im Dezember 24 musste ich Notgedrungen nach Leipzig in die Tierklinik, wieder Granulom diesmal allerdings am Kehlkopf. Diese Op wollte ich über besagte Versicherung abdecken lassen. Nach einer Woche ohne Reaktion kam plötzlich die Ablehnung mit der Begründung "Die Operation im März sei einer Erkrankung außerhalb des Vertragszeitrahmens zugrunde liegend, womit kein Zusammenhang ausgeschlossen werden kann" Nach mehrmaligen E-Mail verkehr, wo immer wieder widerlegt worden war, dass es sich um einen "neuen fall der die Operation nötig gemacht hat handelt" wurde nun zum Schluss (Nachdem ich in der letzten Mail mit dem markieren ihrer eigenen Antwort klar das Gegenteil aufgezeigt habe) nur gesagt. "Man hätte genug erörtert und dargelegt warum die Zahlung nicht übernommen werden." Ich habe das Gefühl, dass hier schlicht und ergreifend versucht wurde wohlwissend Argumente zu finden nicht zu bezahlen. Welche Möglichkeiten habe ich in diesem Fall. Der Vertrag zur Kostenübernahme bei Nichterfüllung von Ausschluss Kriterien sollte doch diesbezüglich bindend sein? Wäre es Sinnvoll dies tatsächlich im ersten Versuch eine Schiedsstelle anzubringen? Über Klarheit und Hinweise würde ich mich freuen. Beste Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nachdem die Versicherung die Zahlung endgültig abgelehnt hat, ob zu Recht oder zu Unrecht lässt sich ohne den Schriftverkehr einzusehen nicht beurteilen, ist es tatsächlich sinnvoll, eine außergerichtliche Streitschlichtungsstelle wie den Ombudsmann für Versicherungen einzuschalten, um einen möglichen Rechtsstreit zu vermeiden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Nachdem die Versicherung die Zahlung endgültig abgelehnt hat, ob zu Recht oder zu Unrecht lässt sich ohne den Schriftverkehr einzusehen nicht beurteilen, ist es tatsächlich sinnvoll, eine außergerichtliche Streitschlichtungsstelle wie den Ombudsmann für Versicherungen einzuschalten, um einen möglichen Rechtsstreit zu vermeiden.