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Abtretung eines Katers

von Astrid V.

Sehr geehrte Frau Fries, ich möchte Sie um Ihren Rat bitten zu Notfallkater Yuki. Yuki wurde vor circa vier Wochen geschwächt auf der Straße aufgefunden und erbrach mehrfach. Er war unterkühlt und dehydriert. Die Bekannte, die ihn fand und mit zu sich nahm, kontaktierte mich daraufhin und wir fuhren zu der ihr bekannten, notdiensthabenden Tierärztin. Da Yuki einen Draht im Magen hat, der im Röntgenbild entdeckt worden ist, hieß es, er müsste zeitnah operiert werden und es wurden die Besitzer aufgesucht. Diese standen unter Schock, als sie vom Befund hörten und traten ihn auf Drängen hin und in ihrer Not, das notwendige Geld nicht für die Operation aufbringen zu können, ab. Die Abtretungserklärung erfolgte, ohne dass die Ärztin davon wusste, an die Tierarztpraxis. Da dies laut Tierärztin nicht in Ordnung war, wurde einige Tage später eine erneute Abtretungserklärung verfasst. Diese erfolgte an die Leute, wo Yuki sich inzwischen befand, nämlich an Bekannte der Frau, die ihn auffand. Nun ist der Kater immer noch nicht operiert und weiterhin dieser Lebensgefahr durch den im Magen liegenden Draht ausgesetzt. Diese Leute sammelten auch Spendengelder, von der die Operation größtenteils finanziert werden könnte. Nachdem mein Freund und ich nach Absprache mit den ursprünglichen Besitzern, mit der Frau, die Yuki auffand und den Leuten, wo er sich jetzt aufhält, sprachen und darum baten, den Kater herauszugeben, da dieser operiert werden muss, wir auch auf die gesammelten Spendengelder verzichten würden, dies jedoch erfolglos blieb, möchten wir Sie um Ihre Einschätzung bitten, was wir tun können. Es ist angeblich geäußert worden, der Draht sei in der Magenwand festgewachsen, verkapselt bzw. eingekapselt, doch andere Tierärzte, denen wir die Röntgenbilder zur Verfügung stellten, sind nach wie vor der Meinung, dass dies unwahrscheinlich ist und wenn doch möglich, müsste der Draht dennoch heraus, nicht nur aufgrund der Verletzungsgefahr, sondern auch aufgrund möglicher Vergiftungserscheinungen. Wir haben inzwischen auch das Veterinäramt eingeschaltet. Sowohl die eigentlichen Besitzer als auch wir wollen den Kater auf unsere Kosten operieren lassen und anschließend so unterbringen, wie es ihm gerecht wird - mit Freigang und in einem Nichtraucherhaushalt - derzeit lebt er dort leider in einem Raucherhaushalt und ohne Freigang. Welche Möglichkeiten haben wir, um den gerade erst eineinhalb Jahre alten Kater zu retten? Ohne die Druckausübung bzgl. der Operation hätten die ursprünglichen Besitzer ihn niemals abgetreten. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Freundliche Grüße 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie bzw. die ursprünglichen Eigentümer den Kater zurückholen möchten, müssten diese einen Herausgabeanspruch haben.
 
Weil sich jedoch aus Ihrer Schilderung ergibt, dass mittlerweile mindestens fünf Personen involviert und es gleich zwei Abtretungen gibt, insbesondere die letzte an die derzeitigen Halter, die rechtlich einen Eigentumsübergang darstellen könnten, ist eine Einschätzung an dieser Stelle nicht möglich. Um zu prüfen, ob und wie diese Abtretung rückgängig gemacht werden könnte, z.B. im Wege einer Anfechtung, wegen Irrtums, o.a. müssten die gesamten Einzelheiten bekannt sein und insbesondere die Abtretungserklärung(en) vorliegen.
 
Hinsichtlich der OP ist es gut, dass Sie sich an das Veterinäramt gewandt haben. Diese Behörde kann nach Prüfung durch geeignete Verfügungen/Auflagen etc. die derzeitigen Halter verpflichten, eine notwendige OP durchführen zu lassen.
 
Vielleicht sind diese dann doch bereit den Kater wieder an die ursprünglichen Eigentümer zurückzugeben. Sollte eine Lösung gefunden werden, sollte diese unbedingt schriftlich festgehalten werden, um mögliche nachfolgende Streitigkeiten zu vermeiden.
 
Sollte keine Lösung gefunden werden, sollten die ursprünglichen Eigentümer sich bei weiterem Beratungsbedarf möglichst bald an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden.
 

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