zurück zur Übersicht Missachtung mündliche Auflage 01.03.2025 von Nicole J. Schönen Guten Morgen, ich habe eine Frage und muss das problem grob anreißen. Meine Hündin (schäfeehund mix) wurde vor 2 Jahren von dem Hund meiner Nachbarin (ein Presa Canario, zwischenzeitlich verstorben) angegriffen. Wir beide haben von Ordnungsamt und Veterinäramt die mündliche Auflage bekommen uns aus dem Weg zu gehen. Ich halte mich daran, aber die Nachbarin missachtet diese permanent. Sie wohnt in dem Mehrfamilienhaus nebenan und steht sehr gerne mit ihrem 3ten Hund vor ihrer Tür und unterhält sich sehr lange. Dem Amt ist das missachten egal und will nichts machen. Was kann ich da tun, das die Dame sich an ihre mündliche Auflage hält? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie das Problem nur „grob anreißen“, ist auch nur eine sehr grobe Antwort möglich. Ich nehme an, dass es eine längere und ausführliche Vorgeschichte gibt und Ihre Hündin und die anderen Hunde vielleicht schon öfters aufeinander getroffen sind. Dass Sie beide sich mit den Hunden aus dem Weg gehen sollen, ist bei direkten Nachbarn im Alltag schwierig durchzusetzen. Da nur die Behörde die Einhaltung der erteilten mündliche Auflagen durchsetzen könnte, diese aber nicht tätig wird, ist zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, die Behörde zu einem Handeln zu verpflichten und/oder ob Sie einen eigenen zivilrechtlichen Anspruch gegen die Hundehalterin haben könnten, z.B. auf Unterlassen. Um dies zu beurteilen, müssten jedoch die Einzelheiten bekannt sein. Wenn es noch keinen Nachbarschaftsstreit zwischen Ihnen gibt und eine gütliche Lösung möglich wäre, könnten Sie sich z.B. an die örtliche Schiedsperson wenden. Andernfalls wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um in einem vertraulichen Gespräch die rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie das Problem nur „grob anreißen“, ist auch nur eine sehr grobe Antwort möglich. Ich nehme an, dass es eine längere und ausführliche Vorgeschichte gibt und Ihre Hündin und die anderen Hunde vielleicht schon öfters aufeinander getroffen sind. Dass Sie beide sich mit den Hunden aus dem Weg gehen sollen, ist bei direkten Nachbarn im Alltag schwierig durchzusetzen. Da nur die Behörde die Einhaltung der erteilten mündliche Auflagen durchsetzen könnte, diese aber nicht tätig wird, ist zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, die Behörde zu einem Handeln zu verpflichten und/oder ob Sie einen eigenen zivilrechtlichen Anspruch gegen die Hundehalterin haben könnten, z.B. auf Unterlassen. Um dies zu beurteilen, müssten jedoch die Einzelheiten bekannt sein. Wenn es noch keinen Nachbarschaftsstreit zwischen Ihnen gibt und eine gütliche Lösung möglich wäre, könnten Sie sich z.B. an die örtliche Schiedsperson wenden. Andernfalls wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um in einem vertraulichen Gespräch die rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen.