zurück zur Übersicht

Scheidung

von Laura B.

Es geht um eine Scheidung und um den Hund. Wem wird der Hund zugesprochen? Es gab keinen Kaufvertrag zum Hund. Partner 1 und 2 stehen im Heimtierausweis als Eigentümer drinnen. Partner 2 bezahlt Steuern, Tasso, Futter… Partner 2 und Familie (Eltern, Kind) kümmern sich um den Hund, gehen Gassi, Füttern. Partner eins kümmert sich nicht, stellt kein frischen Trinkwasser hin, füttert nicht, geht nicht raus mit dem Hund welche Chancen und Möglichkeiten gibt es für Partner 2 den Hund zu bekommen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wenn Sie sich nicht einigen können, muss (auch) diese Frage das zuständige Familiengericht klären. Da es für Haustiere kein “Sorgerecht oder Umgangsrecht“ wie bei Kindern gibt, wird das Gericht von Ihnen beiden endgültig das Alleineigentum an dem Haustier zuweisen, der im Gegenzug dem anderen Ehegatten einen finanzielle Entschädigung für den Verlust dessen Eigentumsanteils leisten muss. Als Beispiel soll hier das Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 20.02.2013, Az. 15 UF 143/12 genannt werden, das über den Verbleib von drei Hunden zu entscheiden hatte und z.B. einen der Hunde demjenigen zugesprochen hat, der in der Wohnung blieb und der blinde Hund so in seiner gewohnten Umgebung bleiben konnte. Da es gesetzlich keinen Unterhalt für einen Hund/eine Katze gibt, gibt es auch keine entsprechenden Richtlinien. Möglicherweise sind auch Kosten zu teilen, so das OLG Düsseldorf vom 30.09.1996 (AZ: 2 UFH 11/96), wonach nach einer Scheidung die Futter- oder Tierarztkosten für den ehemals gemeinsamen Hund bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts zu berücksichtigen sind. Vielleicht können Sie aus den Urteilsbegründungen Argumente für Ihre konkrete Situation ziehen.
 
 

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung