zurück zur Übersicht Scheidung 05.03.2025 von Laura B. Es geht um eine Scheidung und um den Hund. Wem wird der Hund zugesprochen? Es gab keinen Kaufvertrag zum Hund. Partner 1 und 2 stehen im Heimtierausweis als Eigentümer drinnen. Partner 2 bezahlt Steuern, Tasso, Futter… Partner 2 und Familie (Eltern, Kind) kümmern sich um den Hund, gehen Gassi, Füttern. Partner eins kümmert sich nicht, stellt kein frischen Trinkwasser hin, füttert nicht, geht nicht raus mit dem Hund welche Chancen und Möglichkeiten gibt es für Partner 2 den Hund zu bekommen. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn Sie sich nicht einigen können, muss (auch) diese Frage das zuständige Familiengericht klären. Da es für Haustiere kein “Sorgerecht oder Umgangsrecht“ wie bei Kindern gibt, wird das Gericht von Ihnen beiden endgültig das Alleineigentum an dem Haustier zuweisen, der im Gegenzug dem anderen Ehegatten einen finanzielle Entschädigung für den Verlust dessen Eigentumsanteils leisten muss. Als Beispiel soll hier das Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 20.02.2013, Az. 15 UF 143/12 genannt werden, das über den Verbleib von drei Hunden zu entscheiden hatte und z.B. einen der Hunde demjenigen zugesprochen hat, der in der Wohnung blieb und der blinde Hund so in seiner gewohnten Umgebung bleiben konnte. Da es gesetzlich keinen Unterhalt für einen Hund/eine Katze gibt, gibt es auch keine entsprechenden Richtlinien. Möglicherweise sind auch Kosten zu teilen, so das OLG Düsseldorf vom 30.09.1996 (AZ: 2 UFH 11/96), wonach nach einer Scheidung die Futter- oder Tierarztkosten für den ehemals gemeinsamen Hund bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts zu berücksichtigen sind. Vielleicht können Sie aus den Urteilsbegründungen Argumente für Ihre konkrete Situation ziehen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Wenn Sie sich nicht einigen können, muss (auch) diese Frage das zuständige Familiengericht klären. Da es für Haustiere kein “Sorgerecht oder Umgangsrecht“ wie bei Kindern gibt, wird das Gericht von Ihnen beiden endgültig das Alleineigentum an dem Haustier zuweisen, der im Gegenzug dem anderen Ehegatten einen finanzielle Entschädigung für den Verlust dessen Eigentumsanteils leisten muss. Als Beispiel soll hier das Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 20.02.2013, Az. 15 UF 143/12 genannt werden, das über den Verbleib von drei Hunden zu entscheiden hatte und z.B. einen der Hunde demjenigen zugesprochen hat, der in der Wohnung blieb und der blinde Hund so in seiner gewohnten Umgebung bleiben konnte. Da es gesetzlich keinen Unterhalt für einen Hund/eine Katze gibt, gibt es auch keine entsprechenden Richtlinien. Möglicherweise sind auch Kosten zu teilen, so das OLG Düsseldorf vom 30.09.1996 (AZ: 2 UFH 11/96), wonach nach einer Scheidung die Futter- oder Tierarztkosten für den ehemals gemeinsamen Hund bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts zu berücksichtigen sind. Vielleicht können Sie aus den Urteilsbegründungen Argumente für Ihre konkrete Situation ziehen.