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Hund aus Ungarn

von Susanna R.

Ein Hund, der von Ungarn nach Deutschland kam und ausgesetzt wurde, es wurde versucht, ihn durch Privatpersohnen und Tierschutz einzufangen. Alles mißglückte, letztendlich wurde der Hund überfahren, er überlebte. Der Hund hatte einen Chip seiten des Tierschutzvereines. Es wurde aber nichts unternommen, den Besitzer ausfindig zu machen, nun ist der Hund in der Obhut einer tierschützerin von diesem Tierschutzverein. Meines wissens muß versucht werden, den Besitzer ausfindig zumachen. Wie ist es aber, wenn der Hund von der Oranisation aus Ungarn gechipt ist? Muß er dann wieder zurück? Können Sie mir bitte helfen? Vielen Dank im voraus.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Um zu klären ob der Hund nach Ungarn zurück muss, müsste zunächst geklärt werden, wer überhaupt Eigentümer des Hundes ist und somit einen Herausgabeanspruch haben könnte. Eine ausführlichere Antwort ist aufgrund der knappen und stichwortartigen Schilderung leider nicht möglich.

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