zurück zur Übersicht Pflege einer Katze 17.08.2010 von Georgina S. Sehr geehrte Frau Fries, mein Fall ist etwas kompliziert zu erklären. Seit ein paar Monaten lebt der Bruder von meinem Freund wieder bei seiner Mama zu Hause aufgrund von einigen erheblichen Problemen. Er hat einen Kater, der laut seiner Aussage, ihm sehr am Herzen liegt. Seit ca. zwei Monaten hat er eine neue Freundin und ist ständig nur bei ihr und der Kater sitzt allein oben in der Wohnung des Hauses. Wir füttern in regelmäßig und kümmern uns auch um ihn, aber trotzdem ist er einsam. Seine Mutter hat allmählich die Nase voll, schließlich hat sie selber auch noch einen Kater (die beiden werden streng getrennt) und geht arbeiten. Sie fühlt sich ausgenutzt weil die Arbeit an ihr hängen bleibt. Zudem hat man ihr auch nicht gesagt das der Kater mal Kontakt zu einem Hund hatte, der Flöhe hat. Wir haben wochenlang gegen die Flöhe gekämpft, alles gewaschen, ausgetauscht und behandelt. Seine Mama hat ihm das Ultimatum gestellt das er für den Kater eine gute Alternative finden muss, ansonsten bringt sie ihn ins Tierheim oder zu mir, was ich gerne möchte. Er hat sich dazu nicht weiter geäußert, vielleicht ist es ihm egal. Mag sein das er auch froh ist das einer da ist der sich kümmert. So wie ich das mitbekommen habe, existiert kein Impfpass oder ähnliches. Daher denke ich auch, das der Kater keinen Chip hat. Tätowiert ist er auch nicht. Ich möchte mich nun in diesem Fall rechtlich absichern. Wenn ich den Kater zu mir nehme und ihn beim Tierarzt chippen lasse und hier bei Tasso auf mich registriere, gehört der Kater dann rechtlich mir? Kann ja sein das der derzeitige Besitzer auf einmal kommt und will den Kater wiederhaben. Ich möchte bezweifeln das er für den Kater angemessen sorgen kann, er kann nicht einmal vernünftig für sich selbst sorgen. Ich will ihm den Kater ja nicht "entreißen", aber ich möchte nur das Beste für Gismo. Ich danke Ihnen schonmal im Voraus. Mit freundlichen Grüßen, Georgina S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dass Sie sich rechtlich absichern wollen, wenn Sie den Kater zu sich nehmen, ist sehr wichtig um Streitigkeiten und die mögliche Anschuldigung, Sie hätten den Kater gestohlen, zu vermeiden. Allein durch eine Impfung, Chippung und Registrierung auf Ihren Namen erhalten Sie nicht das Eigentum an dem Kater. Solange er Ihnen nicht gehört, wäre dies rein theoretisch eine Sachbeschädigung fremden Eigentums. Sie sollten mit dem Eigentümer unbedingt eine schriftliche Vereinbarung schließen, in dem er Ihnen den Kater z.B. verkauft oder schenkt. Erst durch diesen Vertrag erlangen Sie das Eigentum. Zwar ist auch ein mündlicher Vertrag bindend, zur Klarheit und zu Beweiszwecken sollten Sie aber auf eine unterschriebene Vereinbarung bestehen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dass Sie sich rechtlich absichern wollen, wenn Sie den Kater zu sich nehmen, ist sehr wichtig um Streitigkeiten und die mögliche Anschuldigung, Sie hätten den Kater gestohlen, zu vermeiden. Allein durch eine Impfung, Chippung und Registrierung auf Ihren Namen erhalten Sie nicht das Eigentum an dem Kater. Solange er Ihnen nicht gehört, wäre dies rein theoretisch eine Sachbeschädigung fremden Eigentums. Sie sollten mit dem Eigentümer unbedingt eine schriftliche Vereinbarung schließen, in dem er Ihnen den Kater z.B. verkauft oder schenkt. Erst durch diesen Vertrag erlangen Sie das Eigentum. Zwar ist auch ein mündlicher Vertrag bindend, zur Klarheit und zu Beweiszwecken sollten Sie aber auf eine unterschriebene Vereinbarung bestehen.