zurück zur Übersicht Nachbarin legt Rosinen aus 18.03.2025 von Julia G. Meine Hündin und ich leben seit 4 Jahren in einem Mehrfamilienhaus mit Gemeinschaftsgarten. Ich bemerkte irgendwann, dass im Garten Rosinen (und Körner) auf der Wiese verteilt waren. Da ich wusste, wer im Haus Vögel füttert, sprach ich die Nachbarin darauf an, dass Rosinen für Hunde giftig sind und bat sie, diese nicht mehr auf die Wiese zu werfen. Ich bekam von ihr die Erklärung, dass diese aber in der Vogelfuttermischung drin sind. Ich überlegte, wie wir das lösen könnten und kaufte eine große Vogeltränke und bat sie, das Vogelfutter mit den Rosinen dort hineinzulegen. Sie war verärgert über meine Übergriffigkeit und seitdem reden wir nicht mehr miteinander. Vor kurzem bat ich sie höflich, ihren Bass zu reduzieren. Am nächsten Tag war die Wiese wieder voll mit Rosinen. Ich befürchte, das ist völlig legal? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist schade, dass Ihre Idee nicht funktioniert hat. Anhand der Reaktion und Ihrer Schilderung nehme ich aber an, dass es zuvor schon Unstimmigkeiten oder sogar Streitigkeiten zwischen Ihnen beiden gegeben haben könnte. Daher sollte eine gütliche Lösung z.B. mit Hilfe eines Dritten gefunden werden, auch wenn dies der erste Streit zwischen Ihnen sein sollte, da sich in der Praxis aus solchen Anlässen oft teils langjährige Nachbarschaftsstreitigkeiten ergeben können. Informieren Sie sich vorab z.B. bei der Stadtverwaltung, ob durch eine Satzung o.ä. das Füttern von Tieren im Freien ohnehin verboten ist, da durch das Futter Mäuse und Ratten angelockt werden und von diesen Tieren eine Gesundheitsgefahr ausgeht. Versuchen Sie dann z.B. mit Hilfe Ihres Vermieters/der Hausverwaltung oder der zuständigen Schiedsperson alle Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten anzusprechen und eine gütliche Einigung zu finden. Sollte dies nicht möglich oder erfolglos sein, könnten Sie sich entweder an den örtlichen Mieterverein wenden, um prüfen zu lassen, ob Sie den Vermieter zu einem Verbot verpflichten könnten oder an einen Anwalt für Tierrecht oder Mietrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist schade, dass Ihre Idee nicht funktioniert hat. Anhand der Reaktion und Ihrer Schilderung nehme ich aber an, dass es zuvor schon Unstimmigkeiten oder sogar Streitigkeiten zwischen Ihnen beiden gegeben haben könnte. Daher sollte eine gütliche Lösung z.B. mit Hilfe eines Dritten gefunden werden, auch wenn dies der erste Streit zwischen Ihnen sein sollte, da sich in der Praxis aus solchen Anlässen oft teils langjährige Nachbarschaftsstreitigkeiten ergeben können. Informieren Sie sich vorab z.B. bei der Stadtverwaltung, ob durch eine Satzung o.ä. das Füttern von Tieren im Freien ohnehin verboten ist, da durch das Futter Mäuse und Ratten angelockt werden und von diesen Tieren eine Gesundheitsgefahr ausgeht. Versuchen Sie dann z.B. mit Hilfe Ihres Vermieters/der Hausverwaltung oder der zuständigen Schiedsperson alle Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten anzusprechen und eine gütliche Einigung zu finden. Sollte dies nicht möglich oder erfolglos sein, könnten Sie sich entweder an den örtlichen Mieterverein wenden, um prüfen zu lassen, ob Sie den Vermieter zu einem Verbot verpflichten könnten oder an einen Anwalt für Tierrecht oder Mietrecht.