zurück zur Übersicht Kater wird zurückgefordert 24.08.2009 von Viktor G. Ich habe ein Problem: Ich habe meinen Kater von einer fremden Person kostenlos erhalten. Jetzt kam die Drohung, dass die Vorbesitzerin ihn wieder haben möchte. Wir haben keinen Vertrag abgeschlossen. Kann mir mein Kater jetzt einfach wieder weggenommen werden? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob Sie den Kater wieder abgeben müssen hängt davon ab, ob er der Vorbesitzerin gestohlen wurde oder ob sie ihn freiwillig an eine Dritte Person gegeben hat. Falls er ihr gestohlen wurde, muss der Kater zurück gegeben werden. Hat die Halterin ihr Tier jedoch freiwillig z.B. in eine Pflegestelle o.ä. gegeben und diese Person verschenkt oder verkauft das Tier weiter, so hängt es davon ab, ob sie gutgläubig waren , sprich nichts von der Vorgeschichte wussten. In diesem und nur in diesem Fall, dürften sie das Tier behalten. Dies hängt jedoch immer von den Umständen des Einzelfalls ab.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob Sie den Kater wieder abgeben müssen hängt davon ab, ob er der Vorbesitzerin gestohlen wurde oder ob sie ihn freiwillig an eine Dritte Person gegeben hat. Falls er ihr gestohlen wurde, muss der Kater zurück gegeben werden. Hat die Halterin ihr Tier jedoch freiwillig z.B. in eine Pflegestelle o.ä. gegeben und diese Person verschenkt oder verkauft das Tier weiter, so hängt es davon ab, ob sie gutgläubig waren , sprich nichts von der Vorgeschichte wussten. In diesem und nur in diesem Fall, dürften sie das Tier behalten. Dies hängt jedoch immer von den Umständen des Einzelfalls ab.