zurück zur Übersicht "Gartengrenzen" 27.09.2009 von Jutta R. Hallo, in dem MFH , in dem wir zur Miete wohnen, gibt es bzgl. der Gartennutzung unsichtbar Grenzen, die natürlich unser Hund nicht kennt. Wir lassen ihn an einer 10m-Leine im Garten laufen, damit ist sein Radius größer als der uns "zustehende" Teil des Gartens. Könnte daraus Ärger für uns erwachsen? Die ganz seltenen Häufchen machen wir sofort weg. Aber wenn er z.B. an die Nachbar-Wäsche pinkeln würde...? Gruß Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob Ihr Hund nun in dem Ihnen zugewiesenen Areal oder über dessen Grenzen hinweg etwas beschmutzt oder beschädigt, ist für die Frage der Haftung unwichtig. Gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches haftet der Tierhalter für alle Schäden, die sein Tier anrichtet. Wenn die anderen Mieter sich über die “Grenzübertretungen“ des Hund beschweren, sollten Sie auch aufgrund des Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme dies zukünftig verhindern.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob Ihr Hund nun in dem Ihnen zugewiesenen Areal oder über dessen Grenzen hinweg etwas beschmutzt oder beschädigt, ist für die Frage der Haftung unwichtig. Gemäß § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches haftet der Tierhalter für alle Schäden, die sein Tier anrichtet. Wenn die anderen Mieter sich über die “Grenzübertretungen“ des Hund beschweren, sollten Sie auch aufgrund des Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme dies zukünftig verhindern.