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Katzenkrankenversicherung - Haftungsausschluss bei Feliner Leukose

von Sabine G.

Hallo, ich möchte meine Katze krankenversichern, nachdem die Zweitkatze plötzlich verstorben ist. Vermutlich sind beide Katzen mit dem Virus FeLeukose infiziert. Die zu versichernde Katze hat keinerlei Krankheitssympthome. Gilt sie im rechtlichen Sinne bereits als erkrankt oder erst, wenn sie tatsächlich Symptome hat? Vielen Dank

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Dies lässt sich an dieser Stelle nicht ohne weiteres beantworten, da die Versicherungsgesellschaften dies in ihren jeweiligen Bedingungen definieren. Wird nach Vorerkrankungen gefragt, muss man wahrheitsgemäße Angaben machen, andernfalls wird die Versicherung nicht nur die Übernahme der Behandlungskosten, die im Zusammenhang mit dem Virus stehen ablehnen, sondern auch den Vertag fristlos kündigen. Da man diesen Umstand bei der Suche nach einer neuen Versicherung angeben muss, ist es unwahrscheinlich, bei einer anderen Versicherungsgesellschaft einen neuen Vertrag zu erhalten.
 
Um dieses Risiko gar nicht erst einzugehen gibt es verschiedene Möglichkeiten. Entweder Sie informieren sich bei der Versicherung Ihrer Wahl, ob die Infizierung mit dem Virus bereits als Vorerkrankung gilt oder Sie wählen eine der Katzen-Versicherungen, die unter bestimmten Voraussetzungen auch Katzen mit Vorerkrankungen versichern bzw. einen der Anbieter, der auf eine Gesundheitsprüfung ganz verzichtet.  
 
 
 

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