zurück zur Übersicht Streit um Besitzrecht meines Hundes 19.08.2010 von Eleonore H. Hallo, ich habe damals meinen Hund Spooky bei Taso angemeldet, bzw. ihm wurde ein Chip eingesetzt. Der läuft auch auf meinem Namen. Ich bin total verzweifelt, denn mein Ex Freund ist der Meinung, daß ihm der Hund gehört, da auf seinem Namen die Steuern und Versicherungen laufen, die allerdings seine Mutter bezahlt. Er behauptet nun Aufgrund der Bezahlung beim Steueramt und Versicherung würde der Hund ihm gehören und hat ihn mir weggenommen.Ist es wahr, daß ihm der Hund dadurch gehört? Was kann ich tun um meinen Hund wiederzubekommen? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir helfen könnten, in Form von Informationen oder auch jeglicher anderer Form. Mit freundl. Gruß Eleonore Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Ob der Hund in Ihrem Alleineigentum steht kann aus der kurzen Schilderung nicht entnommen werden. Wichtig zu wissen wäre z.B. wer den Kaufvertrag unterschrieben und den Hund bezahlt hat, um die Eigentumslage klären zu können. Allein die Tatsache, dass ein Tier bei Tasso auf einen bestimmten Namen registriert sind, sagt rechtlich nichts über die Eigentümerstellung desjenigen aus. Fordern Sie Ihren Exfreund schriftlich auf, Ihnen den Hund umgehend zurückzugeben. Falls er sich weigert, sollten Sie sich über die weiteren möglichen Schritte anwaltlich beraten lassen
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Ob der Hund in Ihrem Alleineigentum steht kann aus der kurzen Schilderung nicht entnommen werden. Wichtig zu wissen wäre z.B. wer den Kaufvertrag unterschrieben und den Hund bezahlt hat, um die Eigentumslage klären zu können. Allein die Tatsache, dass ein Tier bei Tasso auf einen bestimmten Namen registriert sind, sagt rechtlich nichts über die Eigentümerstellung desjenigen aus. Fordern Sie Ihren Exfreund schriftlich auf, Ihnen den Hund umgehend zurückzugeben. Falls er sich weigert, sollten Sie sich über die weiteren möglichen Schritte anwaltlich beraten lassen