zurück zur Übersicht Hund nach falschem Kaufvertrag/Schenkung zurückbekommen 11.04.2025 von Jacqueline O. Hallo, ich habe ein ganzes Problem und brauche dringend einen Ratschlag. Mein Mann und ich hatten eine sehr schwierige zeit und waren zwischenzeitlich getrennt. In dieser Zeit hat er meinen Hund an eine andere Familie verkauft. Er hat meine Unterschrift die er wegen einem neuen Mietvertrag den wir digital unterschrieben hatten genommen die er auf dem MacBook hatte und hat meine Unterschrift dort einfach digital eingefügt weil ich den Vertrag nicht unterschreiben wollte und auch nicht wollte dass er zu der neuen Familie hinkommt. Noch zu erwähnen ist dass auf den Kaufvertrag ein Preis von 0,01€ stand wo man rechtlich gesehen eher von einer Schenkung spricht da kein Betrag gezahlt wurde. Dafür dass eine Schenkung aber rechtskräftig ist muss sie entweder notariell beglaubigt sein was es nicht wurde oder durch ein so genanntes schenkungshandeln vollzogen werden. Da ich aber bei der Übergabe nicht dabei war, wäre das auch nicht rechtskräftig. Letztendlich hat mein Mann ihn dort hingebracht und die neuen Besitzer wussten bis vor kurzem von der ganzen hintergrundgeschichte auch nichts. Die neuen Besitzer haben ihn schon bei der Steuer angemeldet usw und ich ihn bei mir abgemeldet. Da er hinterher schon da war und ich den neuen Besitzer das auch nicht antun wollte wollte ich schweren Herzens versuchen die ganze sache ruhen zu lassen und damit abzuschließen obwohl ich ihn die ganze zeit wieder haben wollte. Ich war ihn dann letztes Wochenende besuchen in der Hoffnung besser damit abzuschließen dass ich sehe dass es ihm dort gut geht und er vielleicht nicht mehr so auf mich fixiert ist aber bei der Verabschiedung hinterher habe ich wieder gemerkt dass er zu mir gehört und es mir einfach das Herz zerreißt und ich um ihn kämpfen möchte. Freiwillig zurück geben würden sie ihn nicht, ich habe denen schon den Sachverhalt geschildert und sie wollten ihn trotzdem behalten. Jetzt ist meine Frage wie das ganze rechtlich aussehen würde ? Ich würde alles für ihn tun allerdings habe ich angst davor wenn es zum Gerichtsverfahren kommen würde die ganze zeit meine Kraft, Hoffnung und Geld dareinzustecken und ihn dann hinterher doch nicht wieder zu bekommen… Liebe Grüße und danke im voraus bin über jeden Ratschlag oder Tipp dankbar Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier geht es um die Frage, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen die neuen Halter haben, wofür Sie nachweislich noch Alleineigentümerin des Hundes sein müssten. Die Prüfung der Eigentumslage ist allerdings sehr kompliziert, insbesondere wegen der Umstände der Weitergabe durch Ihren Mann, die Zahlung des Betrages von 0,01 €, der Frage ob es sich um einen Kaufvertrag oder einen gemischten Schenkungsvertrag handelt und der Tatsache, dass die neuen Halter von den Hintergründen nichts wussten. Ich entnehme aus Ihrer Schilderung auch, dass Sie den Hund bei Ihrem Mann belassen haben/mussten bei der Trennung und dass Sie von seinen Verkaufsabsicht wussten, aber nicht einverstanden waren und den Kaufvertrag nicht unterschreiben wollten. Hierzu müssten die Einzelheiten bekannt sein. Weil die Prüfung so kompliziert ist und alle Einzelheiten bekannt sein müssen um eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten, den Hund gegen den Willen der neuen Halter zurückzubekommen, zu erhalten, sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden. Sichern Sie vorsorglich die Korrespondenz zwischen Ihnen und Ihrem Mann, den Hund betreffend und alle Dokumente, die als Nachweis für Ihr Eigentum dienen könnten, z.B. Rechnungen, die auf Ihren Namen laufen, den Hundesteuerbescheid, den Heimtierausweis, den ursprünglichen Kaufvertrag mit dem Sie selbst den Hund angeschafft haben, etc.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier geht es um die Frage, ob Sie einen Herausgabeanspruch gegen die neuen Halter haben, wofür Sie nachweislich noch Alleineigentümerin des Hundes sein müssten. Die Prüfung der Eigentumslage ist allerdings sehr kompliziert, insbesondere wegen der Umstände der Weitergabe durch Ihren Mann, die Zahlung des Betrages von 0,01 €, der Frage ob es sich um einen Kaufvertrag oder einen gemischten Schenkungsvertrag handelt und der Tatsache, dass die neuen Halter von den Hintergründen nichts wussten. Ich entnehme aus Ihrer Schilderung auch, dass Sie den Hund bei Ihrem Mann belassen haben/mussten bei der Trennung und dass Sie von seinen Verkaufsabsicht wussten, aber nicht einverstanden waren und den Kaufvertrag nicht unterschreiben wollten. Hierzu müssten die Einzelheiten bekannt sein. Weil die Prüfung so kompliziert ist und alle Einzelheiten bekannt sein müssen um eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten, den Hund gegen den Willen der neuen Halter zurückzubekommen, zu erhalten, sollten Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden. Sichern Sie vorsorglich die Korrespondenz zwischen Ihnen und Ihrem Mann, den Hund betreffend und alle Dokumente, die als Nachweis für Ihr Eigentum dienen könnten, z.B. Rechnungen, die auf Ihren Namen laufen, den Hundesteuerbescheid, den Heimtierausweis, den ursprünglichen Kaufvertrag mit dem Sie selbst den Hund angeschafft haben, etc.