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Rückforderung des Hundes bei Nichteinhaltung des Schutzvertrages

von Sarah G.

Sehr geehrte Frau Fries, Ende Dezember 2009 vermittelte ich meine reinrassige Bolonka-Hündin in eine neue Fammilie. Uns alle war die Familie auf Anhieb sehr sympathisch. Da sie eine große Werkstattrechnung zu begleichen hatten, baten Sie uns um eine Ratenzahlung. Aufgrund der oben genannten Sympathie willigte ich ein. Bei Abholung des Hundes wurde eine Anzahlung geleistet und der Hund mit EU-Ausweis und Schutzvertrag von den neuen Besitzern mitgenommen. Im Schutzvertrag wurde festgehalten, dass eine Anzahlung geleistet wurde und zwei weitere Raten zu leisten wären. Jedoch versäumte ich, eine Zahlungsfrist bezüglich der Raten aufzuschreiben. Nun ja, die weiteren zwei Raten kamen nicht an. Auf Anrufe wurde nicht reagiert, auf SMS kamen nur wüste Beldeidigungen. Auf meine schriftlichen Zahlungsaufforderungen passierte auch nichts. Ich gab auch die Möglichkeit, den Hund zurück zu geben. Mittlerweile habe ich Angst,dass es dem Hund nicht gut bei diesen Menschen geht. Kann ich ihn zurück holen? Und wie genau muss ich da vorgehen? Das Geld ist mir mittlerweile egal. Freue mich auf Antwort. MfG

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Um zu klären, ob Sie die Hündin erfolgreich zurückfordern können, müsste zunächst der geschlossene Kaufvertrag überprüft werden. Ist ein Rücktrittsrecht vorgesehen, ist ein Eigentumsvorbehalt vereinbart worden etc. Obwohl Sie keine Zahlungsfrist in den Kaufvertrag aufgenommen haben, gehe ich davon aus, dass Sie mit den Käufern eine mündliche Vereinbarung über die ausstehenden zwei Raten getroffen haben. Wurde über eine Frist gesprochen und könnten Sie dies im Zweifel z.B. durch einen Zeugen beweisen? Da Sie die Käufer bereits erfolglos schriftlich aufgefordert haben, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen ob es sinnvoll ist zunächst letztmalig außergerichtlich die Herausgabe zu fordern oder ob direkt ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden sollte.

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