zurück zur Übersicht Unfall durch spielende Hunde 24.08.2010 von Verena R. Hallo Frau Fries, ich brauche dringend ihren Rat. Beim Spielen mit einen anderen Hund wurde die Betreuerin des anderen Hundes von den beiden so unglücklich umgerannt das sie sich den Fuss gebrochen hat. Jetzt verlangt die Frau von uns 1000 euro als Entschädigung. das soll ihre entstandenen Kosten abdecken sie verzichtet auch auf Schmerzensgeld. Muss ich den Betrag alleine zahlen obwohl beide Hunde daran beteiligt waren? Oder muss die Frau bzw der Halter des anderen Hundes auch einen Teil der Kosten übernehmen? ich weiss nicht was ich machen soll da sie ja schon auf das Schmerzensgeld verzichtet. Trotzdem finde ich es unfair das ich alles alleine bezahlen soll -es war ja ein Unfall und nicht mutwillig. Vielen Dank im Voraus. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn nicht klar ist, welcher der beiden Hunde die Dame zu Fall gebracht hat, so ist anscheinend doch klar, dass Ihr Hund daran beteiligt war. Theoretisch könnte die Dame sich einen der beiden Hundehalter aussuchen, da es sich bei der Tierhalterhaftung um eine sog. Gefährdungshaftung handelt, die unabhängig davon eintritt ob der Halter schuldhaft gehandelt hat. Ein Ausgleich müsste dann unter den beteiligten Hundehaltern vorgenommen werden. Da für die Beantwortung einer Haftungs- und Schmerzensgeldfrage aber alle Einzelheiten des Vorfalles vorab aufgeklärt werden müssen, ist eine ausführlichere Antwort nicht möglich. In Anbetracht der Tatsache, dass durch Krankenhausaufenthalt, Nachsorge, Schmerzensgeld, Arbeitsausfall etc. eine Forderung von mehreren Tausend Euro im Raume steht, sollten Sie nichts anerkennen und sich unbedingt anwaltlich beraten lassen oder den Fall Ihrer Hundehalterhaftpflichtversicherung übergeben, da die Versicherung nicht nur die Schadensregulierung sondern auch die Abwehr unberechtigter Forderungen übernimmt.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn nicht klar ist, welcher der beiden Hunde die Dame zu Fall gebracht hat, so ist anscheinend doch klar, dass Ihr Hund daran beteiligt war. Theoretisch könnte die Dame sich einen der beiden Hundehalter aussuchen, da es sich bei der Tierhalterhaftung um eine sog. Gefährdungshaftung handelt, die unabhängig davon eintritt ob der Halter schuldhaft gehandelt hat. Ein Ausgleich müsste dann unter den beteiligten Hundehaltern vorgenommen werden. Da für die Beantwortung einer Haftungs- und Schmerzensgeldfrage aber alle Einzelheiten des Vorfalles vorab aufgeklärt werden müssen, ist eine ausführlichere Antwort nicht möglich. In Anbetracht der Tatsache, dass durch Krankenhausaufenthalt, Nachsorge, Schmerzensgeld, Arbeitsausfall etc. eine Forderung von mehreren Tausend Euro im Raume steht, sollten Sie nichts anerkennen und sich unbedingt anwaltlich beraten lassen oder den Fall Ihrer Hundehalterhaftpflichtversicherung übergeben, da die Versicherung nicht nur die Schadensregulierung sondern auch die Abwehr unberechtigter Forderungen übernimmt.