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Vermieter verbietet Katze-Begründung rechtmäßig?

von Göler L.

Sehr geehrte Frau Fries, wir wohnen seit 2 Jahren in unserer Wohnung in einem 8-Parteien-Haus. In unserem Mietvertrag steht über Tierhaltung folgendes: "Die Haltung eines Haustieres, insbesondere eines Hundes oder einer Katze, ist ausschließlich mit vorheriger, nur für den Einzelfall für ein bestimmtes Tier erteilten Zustimmung des Vermieters zulässig, die bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden kann. Das Halten von Kleintieren in nicht übermäßigen Anzahl, von denen weder Störungen noch Schädigungen ausgehen können, bedarf es allerdings keiner Zustimmung." Wir fragten vor Kurzem telefonisch nach der Genehmigung für eine Wohnungskatze und er lehnte dies ab mit der Begründung, wenn er uns eine Katze erlauben würde, müsste er anderen Mietern auch einen großen Hund erlauben. Ist das rechtlich korrekt? Nachdem was im Mietvertrag steht kann ich mir das nicht vorstellen. Der Vermieter bräuchte doch einen triftigen Grund, um das Halten einer Wohnungskatze zu verbieten, oder? Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zwar können Vermieter die Hunde- und Katzenhaltung von ihrer Zustimmung abhängig machen, jedoch dürfen sie dabei nicht willkürlich handeln und argumentieren. Meines Erachtens ist die Begründung des Vermieters in dieser Form nicht wirksam, da er im Grunde die Katzenhaltung an sich verbietet. Des Weiteren ist die Katzenhaltung nicht ohne weiteres mit der Hundehaltung gleichzusetzen, da eine Gleichbehandlung nur dann geboten ist, wenn vergleichbare Umstände vorliegen. So muss ein Vermieter, der z.B. in einer zwei Zimmer-Wohnung die Haltung eines Dackels genehmigt, nicht in einer gleich großen Wohnung die Haltung einer Dogge erlauben. Schreiben Sie Ihren Vermieter an und bitten um die schriftliche Zustimmung zur Katzenhaltung. Sollte er dies erneut ablehnen, lassen Sie dieses Schreiben anwaltlich überprüfen.

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