zurück zur Übersicht Trennung durch Vertrag 03.09.2010 von Christian L. Hallo, ich habe 3 Kater, der erste(Gismo) wurde bei "Arche 90" gekauft, mit nem Schutzvertrag. Einer (Flo)ist aus dem Tierheim Bochum und der dritte (Taz) aus Privathänden. Nun möchten wir uns schweren Herzens wieder von unseren Katzen trennen, da wir "menschlichen" Nachwuchs erwarten. Nun ist es aber so, das der eine Kater (Taz,vom Privatkauf) sehr schüchtern ist und sehr an dem Kater (Gismo)hängt, den wir von der Arche gekauft haben und wir sie eigentlich nicht trennen wollen. Nun verlangt aber der Schutzvertrag mit der Arche, das wir den Kater (Gismo), wenn wir ihn abgeben möchten, zurück zur Arche soll, alleine, den mit dem anderen Kater (Taz) haben sie ja nix am Hut. Kann die Arche die Trennung der beiden "Freunde" verlangen, auch wenn ich glaube, das dieses einen seelischen Zusammenbruch des einen Katers (Taz) nachsich ziehen würde? Gruss Christian Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Theoretisch würden Sie vertragsbrüchig, wenn Sie den Kater Gismo nicht wie vereinbart an die Tierschutzorganisation zurückgeben. Ob und welche rechtlichen Folgen dies hat, kann erst nach Prüfung des Vertragstextes beantwortet werden, da z.B. zunächst geklärt werden sollte, ob für diesen Fall eine Vertragsstrafe vereinbart wurde und wenn ja, ob die Höhe der Strafzahlung überhaupt wirksam ist. Wenn Sie das Gefühl haben, dass der andere Kater durch die Trennung unnötige Qualen erleiden müsste, sollten Sie sich vor einer Trennung der beiden Tiere unbedingt über die rechtlichen Möglichkeiten der Tierschutzorganisation anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Theoretisch würden Sie vertragsbrüchig, wenn Sie den Kater Gismo nicht wie vereinbart an die Tierschutzorganisation zurückgeben. Ob und welche rechtlichen Folgen dies hat, kann erst nach Prüfung des Vertragstextes beantwortet werden, da z.B. zunächst geklärt werden sollte, ob für diesen Fall eine Vertragsstrafe vereinbart wurde und wenn ja, ob die Höhe der Strafzahlung überhaupt wirksam ist. Wenn Sie das Gefühl haben, dass der andere Kater durch die Trennung unnötige Qualen erleiden müsste, sollten Sie sich vor einer Trennung der beiden Tiere unbedingt über die rechtlichen Möglichkeiten der Tierschutzorganisation anwaltlich beraten lassen.