zurück zur Übersicht Hund am Auto geführt 27.09.2009 von Heike S. Ich beobachte regelmäßig einen Mann, der seinen Hunden unangeleint neben dem Auto rennen lässt. Es handelt sich um einen Jagdhund. Ist dies erlaubt?? Es erscheint mir zutiefst tierunwürdig! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zum Schutz des Tieres ist es gemäß § 3 Nr. 1 Tierschutzgesetz verboten –von Notfällen abgesehen- einem Tier Leistungen abzuverlangen, denen es offensichtlich nicht gewachsen ist oder seine Kräfte übersteigen. Daher ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt worden, dass das Führen eines Hundes vom Auto aus, verboten ist. Ein Verstoß wird in der Regel mit einem Verwarngeld in Höhe von 35,- € geahndet. Sobald aber die Grenze zur Tierquälerei überschritten ist, droht eine Geldbuße bis 25.000,- € oder im Extremfall eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zum Schutz des Tieres ist es gemäß § 3 Nr. 1 Tierschutzgesetz verboten –von Notfällen abgesehen- einem Tier Leistungen abzuverlangen, denen es offensichtlich nicht gewachsen ist oder seine Kräfte übersteigen. Daher ist in der Straßenverkehrsordnung geregelt worden, dass das Führen eines Hundes vom Auto aus, verboten ist. Ein Verstoß wird in der Regel mit einem Verwarngeld in Höhe von 35,- € geahndet. Sobald aber die Grenze zur Tierquälerei überschritten ist, droht eine Geldbuße bis 25.000,- € oder im Extremfall eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.