zurück zur Übersicht Kastrieren 04.09.2010 von Stephan T. Hallo Frau Fries Ich habe im Kaufvertrag den Satz "Der Rüde darf nicht kastriert werden außer bei Gesundheitlichen Problemen" ist dieser rechtskräftig. Mein Hund 3 Jahre Beagle vom Züchter Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Gemäß § 6 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, einem Wirbeltier vollständig oder teilweise Organe zu entnehmen. Ausnahmen von diesem Verbot gelten nur dann, wenn im Einzelfall eine medizinische Notwendigkeit vorliegt oder eine Kastration zum Schutz des Tieres unerlässlich ist. Insofern entspricht der zitierte Satz in Ihrem Kaufvertrag dem Tierschutzgesetz und ist wirksam.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Gemäß § 6 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, einem Wirbeltier vollständig oder teilweise Organe zu entnehmen. Ausnahmen von diesem Verbot gelten nur dann, wenn im Einzelfall eine medizinische Notwendigkeit vorliegt oder eine Kastration zum Schutz des Tieres unerlässlich ist. Insofern entspricht der zitierte Satz in Ihrem Kaufvertrag dem Tierschutzgesetz und ist wirksam.