zurück zur Übersicht Betrügerischer Tierarzt 05.09.2010 von Dagmar L. Mein Hund sollte durch einen Tierbestatter eingeäschert werden, nur der wurde vom Tierarzt nicht beauftragt. Der Tierarzt hatte nur die Kosten dieses Bestatters von mir erhoben. Wo letztendlich mein Tier abgeblieben ist, weiß ich nicht. Die Auskunft wird mir verweigert. Nach persönlicher Nachfrage in der Praxis wurde mir lediglich der Betrag erstattet. Aber wo mein Hund geblieben ist weiß ich nicht. Ich weiß nicht mal ob er tatsächlich eingeschläfert wurde, da wir nicht dabei bleiben durften. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das geschilderte Verhalten des Tierarztes ist sehr fragwürdig. Um Klarheit darüber zu erhalten was mit Ihrem Hund geschehen ist, sollten Sie den Tierarzt schriftlich auffordern innerhalb einer Frist Auskunft über den Verbleib des Hundes zu erteilen. Dies können Sie entweder selbst machen oder sich direkt durch einen Anwalt oder eine Anwältin vertreten lassen, um Ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen. Gleichzeitig könnten Sie den Vorfall bei der Tierärztekammer zu melden. Ob auch ein strafbares Verhalten des Tierarztes vorliegt und eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Sinn hat, kann erst nach Kenntnis aller Einzelheiten beantwortet werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das geschilderte Verhalten des Tierarztes ist sehr fragwürdig. Um Klarheit darüber zu erhalten was mit Ihrem Hund geschehen ist, sollten Sie den Tierarzt schriftlich auffordern innerhalb einer Frist Auskunft über den Verbleib des Hundes zu erteilen. Dies können Sie entweder selbst machen oder sich direkt durch einen Anwalt oder eine Anwältin vertreten lassen, um Ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen. Gleichzeitig könnten Sie den Vorfall bei der Tierärztekammer zu melden. Ob auch ein strafbares Verhalten des Tierarztes vorliegt und eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Sinn hat, kann erst nach Kenntnis aller Einzelheiten beantwortet werden.