zurück zur Übersicht Ratten in Mietwohnung 12.09.2010 von Nicole R. Sehr geehrte Frau Fries, ich habe mir schon viel zur Tierhaltung in Mietwohnungen durchgelesen. Insbesondere in Bezug auf Farbratten. Aber vieles ist von 2002 oder älter. Auch der Beschluss in Hannover ist bereits von 2007. Ich würde nun gern wissen, wie die Sache aktuell aussieht und ob sich etwas geändert hat. In meinem Mietvertrag ist ein Vordruck in dem nur die Haltung von Hunden und Katzen der Einwilligung des Vermieters bedarf. Jedoch hat der Vermieter in den Anmerkungen angegeben, dass eine Tierhaltung verboten ist. Wie sieht es in so einem Fall aus? Vielen Dank im Vorraus. MfG, Nicole Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst ist zu sagen, dass der Zusatz des Vermieters in den Anmerkungen unwirksam sein dürfte, da er über diesen Umweg versucht, auch die genehmigungsfrei Kleintierhaltung zu verbieten. Ob Ratten zu den genehmigungsfreien Kleintieren zählen ist in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt worden und muss letztendlich vom zuständigen Amtsgericht geklärt werden. Beurteilt wird dann der Einzelfall, also die Anzahl der gehaltenen Ratten, Größe der Käfige, Größe der Wohnung, vorliegende Beschwerden der Nachbarn, Geruchsbelästigung durch Tiere, Regelung im Mietvertrag etc.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst ist zu sagen, dass der Zusatz des Vermieters in den Anmerkungen unwirksam sein dürfte, da er über diesen Umweg versucht, auch die genehmigungsfrei Kleintierhaltung zu verbieten. Ob Ratten zu den genehmigungsfreien Kleintieren zählen ist in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt worden und muss letztendlich vom zuständigen Amtsgericht geklärt werden. Beurteilt wird dann der Einzelfall, also die Anzahl der gehaltenen Ratten, Größe der Käfige, Größe der Wohnung, vorliegende Beschwerden der Nachbarn, Geruchsbelästigung durch Tiere, Regelung im Mietvertrag etc.